Aw: Elementar
Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
Sie liegen methodisch falsch:
Ein Ausschluß ist nur bei einer ALL-Risk-Police (englischer Ansatz, keine
deutsche Verkaufsfalschbezeichnung) relevant um davon im Umkehrschluß eine
Deckung abzuleiten.
"Versichert ist Ihr Haus, außer ...."
Nach deutschem Recht (enumerative Deckung, also beispielsweise gegen die
Gefahren F, LW, ST/H usw.) müssen Sie beweisen, dass das Haus gegen das
Schadensereignis versichert ist.
Ihr VN muß daher beweisen, dass:
a) eine Überschwemmung vorlag (hierzu haben Sie keine Angaben gemacht),
b) der Keller feucht ist (das scheint ja der Fall zu sein),
c) und durch a) der Schaden b) entstanden ist (Kausalität, hierbei ist das
Urteil von Kollegen [Name ausgeblendet] hilfreich).
Wenn Ihr VN a) Nicht beweisen kann, dann brauchen Sie auch nicht
weitermachen.
Zur Definition verweise ich auf meine vorherige eMail.
Als Überschwemmung bezeichnet man einen Zustand, bei dem eine normalerweise
trockenliegende Bodenfläche vollständig von Wasser bedeckt ist. Solche
Ereignisse können Sie in aller Regel in der lokalen oder regionalen Medien
nachlesen und mit Bildern dokumentieren.
Hier eine abgesoffene Gelsenkirchener Straßenbahn aus dem Juli 2010:
http://www.gelsenkirchener-geschichten.de/userpix/1411/1411_IMG_15557_1.jpg
Ergänzend:
Die eine oder andere Pfütze ist anders als hier beschrieben mangels
FLÄCHENDECKEND keine Überschwemmung, so weit nach unten läßt sich der
Begriff nicht dehnen.
Auch sollte man einen mangelnden Schutz gegen Feuchtigkeit (Das Erdreich ist
nun Mal feucht) nicht auf Überschwemmungen schieben wollen. (Ohne jeden
Bezug zum konkreten mir unbekannten Fall).
Mit den besten Grüßen
[Name ausgeblendet]
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