Leserbrief vom 12.04.2012

§ 34f GewO

Der Finanzanlagen-Vermittler wird jetzt offiziell zum Makler. Wie beim Immobilien-Makler weiß der Kunde schwarz auf weiß, was der Service kostet. Damit ist die Tür zum "Honorar-Vermittler" weit aufgestoßen und das kommt den Verbrauchern zugute: Denn wenn es um Endpreis-Vergleiche geht, können Initiatoren den Vertrieb nicht mehr überhöhte Innenprovisionen steuern. Das neue Problem ist jedoch, dass der Zeitaufwand für die Verträglichkeitsprüfung und Protokollierung steigt und ohne Vermittlung grundsätzlich verloren ist. Es sei denn, man lernt den „Fachwissensverkauf“ mit Bestandsanalyse und Ergebnisbesprechung als eigenständiges Geschäftsfeld für die Strategieberatung im Vorfeld einzelner Produkt-Überlegungen. Wer diese Vorgehensweise beherrscht, hat auch ideale Voraussetzungen zur Kooperation mit Steuerberatern und damit Zugang zum gehobenen Kundenklientel, welches gewohnt ist, für neutralen Rat Honorar zu zahlen.

Frank L. Braun

Zum Artikel: Neue Regeln für Finanzanlage-Vermittler

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