Altersvorsorge-Pflicht für junge Selbstständige?

Um Altersarmut zu verhindern, sollen Selbständige nach dem Willen der Bundesregierung besser Vorsorge treffen. So weit, so gut. Doch es gibt permanenten politischen Streit über die Details. Der wird von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gern über die Medien ausgetragen, um politischen Druck für ihre Ansichten zu machen. Die Medien müssen dann ihrer Chronistenpflicht genügen, obwohl es sich vielfach nur um heiße Luft handelt. Die Ministerin ist für ihren Aktionismus schon berühmt-berüchtigt.

Zunächst wollte sie im Januar alle Unternehmer ab 2013 in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen. Dabei ist die Masse gut aufs Alter vorbereitet und kommt im Schnitt auf Monatseinkünfte von rund 1.400 Euro Viele sind sogar pflichtversichert (siehe früherer Artikel). Der Leyen-Versuch scheiterte am Veto der FDP.

Dann lockerte die Ministerin im Februar die Daumenschrauben: Sie wollte die Pflicht zur Vorsorge für alle Unternehmer beibehalten, aber ein Wahlrecht einräumen –  in der gesetzlichen Rentenversicherung und x-beliebiger privater Vorsorge. Der Zeitpunkt für die Einführung wurde definitiv für 2013 verkündet (siehe früherer Artikel). Auch damit konnte sie sich politisch nicht durchsetzen.

Dann folgte Anfang März der dritte Versuch: Die umstrittene Selbstständigen-Rente wurde aus dem Rentenpaket herausgenommen, das noch drei Dinge regeln soll: eine Zuschussrente für Geringverdiener, Mehrleistung für Erwerbsgeminderte sowie bessere Hinzuverdienst-Chancen für Frührentner. Die Änderungen zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige würden zunächst aufgeschoben und somit noch nicht ab 2013 Gesetz werden (siehe früherer Artikel).

Doch welche Überraschung: Als am 21. März der Gesetzentwurf für das Rentenpaket eingebracht wurde, verkündete von der Leyen ihre neueste Idee zur Selbstständigen-Rente: Nun soll sie doch „bis 2013“ kommen, aber differenziert nach Alter und mit Schonfristen für Existenzgründer. Die neue Pflicht zur Vorsorge soll für alle Selbständigen gelten, die jünger als 30 Jahre sind. Zwischen 30 und 50 sind Übergangsregeln geplant. Wer 50 Jahre und älter ist, soll nicht mehr in die Vorsorge-Pflicht einbezogen werden, die drei Wege zur Auswahl stellt: Lebensversicherung, Basisrente oder gesetzliche Rentenversicherung.

Die Details muss man sich nicht merken. Denn es ist wohl nicht der letzte Schnellschuss der Leyen-Spieltruppe. Die SPD kündigte sofort einen Gegen-Antrag für die Unternehmer-Vorsorge an, der nur die gesetzliche Rentenversicherung begünstigt. Die Wirtschaft verwies dagegen auf Doppel-Vorsorge-Gefahr bei denjenigen, die bereits vorgesorgt haben.

Sicher ist nur eines: Die nächste Sprechblase kommt bestimmt. Im Juni, wenn der Bundestag das Rentenpaket beschließen soll, wird auch die Ministerin uns wohl mit ihren neuesten Gedanken zur Selbstständigen-Rente beglücken und eine neue Sau durch Medien-Dorf treiben. Getrau dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Das Nachsehen haben die Vermittler, denen strategische Vorsorgeberatung unnötig erschwert wird.