Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige kommt

Um Altersarmut zu verhindern, sollen Selbständige nach dem Willen der Bundesregierung besser Vorsorge treffen. Aus freien Stücken sorgten die Unternehmer viel zu wenig vor, lautet die Begründung. Die Zahl der Solo-Selbstständigen mit geringem Einkommen sei geradezu explodiert. Nun müsse man verhindern, dass sie später dem Staat auf der Tasche liegen, ohne vorher in die Rentenkasse eingezahlt zu haben.

Diskutiert wird im „Rentendialog“ nur noch über die Frage: Sollen 2013 alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen (Pflichtversicherung) oder nur verpflichtet werden, einen x-beliebigen privaten Vertrag oder die gesetzliche Versicherung abzuschließen (Versicherungspflicht). Ein festes System für die rund 4,5 Millionen Selbständigen scheint zu kommen. Dabei ist die Masse gut aufs Alter vorbereitet.

Einige Selbständige sind bereits gesetzlich rentenversichert – zum Beispiel jene mit nur einem Auftraggeber (siehe früherer Artikel). Architekten, Ärzte, Steuerberater und Anwälte sind über berufsständische Versorgungssysteme abgesichert, die parallel zur gesetzlichen Rentenkasse bestehen. Selbständige Handwerksmeister sind ebenfalls zwangsweise gesetzlich rentenversichert und können dort erst nach 18 Beitragsjahren ausscheiden. Zahlreiche Freiberufler sind ebenfalls pflichtversichert (siehe früherer Artikel).  

Freiwillig können alle Unternehmer schon heute in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Dazu können sie sogar die Höhe frei wählen: entweder nach tatsächlichem Verdienst, nach Regeleinkommen oder ganz genau individuell zwischen Mindestbeitrag (2012: 78,40 Euro) und Höchstbeitrag. Nachteil: Freiwillig versicherte Selbständige erzielen mit den Beiträgen keinen Anspruch auf eine Rente für den Fall, dass ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird.

Die Lebenswelt von Selbstständigen sieht meist anders aus als bei Angestellten – dies müssen Vorsorgeberater unbedingt bei der Beratung beachten. Viele Solo-Selbstständige können von ihrem Einkommen gerade so leben. Etwa 27 Prozent verdienen netto weniger als 1.100 Euro pro Monat. Bei Angestellten gehören 34 Prozent zu dieser Einkommensgruppe – allerdings mit Anspruch auf Leistungen aus der Rentenkasse –, offenbart eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Das ist jedoch nicht typisch für die Gruppe der Selbstständigen, von denen drei Viertel finanziell deutlich besser besattelt sind. Freiberufler besetzen die oberen Einkommensklassen viel häufiger als Angestellte, zeigt ein DIW-Wochenbericht. Während 83 Prozent der abhängig Beschäftigten mit weniger als 2.300 Euro netto auskommen müssen, sind es nur 63 Prozent der Selbständigen.

Knapp 40 Prozent der Unternehmer verdienen also deutlich mehr: Über 3.200 Euro netto schaffen immerhin 22 Prozent der Unternehmer, aber nur noch 6,5 Prozent der Angestellten. Und wer als Gründer zu den Geringverdienern gehört, bleibt das meist nicht lange: 38 Prozent verfügen drei Jahre nach der Existenzgründung über ein höheres Einkommen als zuletzt im Angestellten-Dasein.

Die allermeisten Selbständigen haben Geld, fürs Alter vorzusorgen – eine gute Nachricht für Vermittler. Unternehmer sparen im Schnitt mehr als Festangestellte, gehen mit deutlich mehr Vermögen in Rente und kommen dann auf Monatseinkünfte von rund 1.400 Euro. Der durchschnittliche Kammer-Freiberufler kommt sogar auf 3.500 Euro. Ein Großteil des Geldes stammt von Sparkonten, Mieteinnahmen oder berufsständischen Versorgungswerken.

Die Kunst bei privater und betrieblicher Altersvorsorge liegt darin, viel Flexibilität für den Kunden zu erreichen, die sich mit der schwankenden Gewinn-Situation deckt. Sonst investieren viele Unternehmer weiter in den eigenen Betrieb, was für sich allein nicht ohne Risiko ist.