Arbeitskreis Beratungsprozesse komplettiert Arbeitsmittel zur Krankenversicherung

Jeder braucht eine Krankenversicherung. Seit 2009 besteht sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht. Aber nicht immer haben Versicherte die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenvollversicherung. In jedem Fall muss ein Wechsel gut überlegt sein, denn die Entscheidung bindet manchmal ein Leben lang. Berater und Vermittler tragen große Verantwortung und nicht zuletzt Haftungsrisiken.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse unterstützt Vermittler in diesem komplexen Geschäftsfeld, das sich durch eine enorme Regelungstiefe auszeichnet. Nach dem Ermittlungsbogen für Kundenbasisdaten und Beratungshilfen für Krankenzusatzversicherungen stellt der Arbeitskreis jetzt drei zentrale neue Arbeitsmittel vor:

  • Beratungsleitfaden Krankenversicherung

Die Beratungsleitfäden zählen zu den wichtigsten Materialien beim Arbeitskreis Beratungsprozesse. Mit ihnen befragen Vermittler ihre Kunden kurz, strukturiert und spartenübergreifend, ob und wie die mit dem Beratungsanlass (z.B. Bedarf Krankenversicherung) verbundenen Beratungsaspekte (zum Beispiel Haftungsrisiken) behandelt werden sollen.

Beratungsleitfäden machen den Beratungsbedarf des Kunden transparent, systematisieren und priorisieren die weitere Beratung und sorgen dafür, dass der Vermittler möglichst nichts übersieht. Außerdem können auf diese Weise erste Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen dokumentiert werden. Das schafft Sicherheit – auf beiden Seiten. Vermittler behandeln dank dieser Systematik zudem automatisch mehr Aspekte, als wenn sie gleich auf Spartenebene argumentieren würden. Das Resultat: Zufriedene Kunden bei gleichzeitig mehr Geschäftserfolg.

 

  • Risikoanalysebögen „PKV Vollversicherung" und „PKV Restkostenversicherung"

Mit den Risikoanalysebögen für die PKV Vollversicherung und die PKV Restkostenversicherung können Vermittler die Risikoverhältnisse ihres Kunden spartenbezogen und systematisch aufnehmen sowie dokumentieren. Die Integration von Mindeststandards des Arbeitskreises sorgt dafür, dass nicht jedes Detail abgefragt werden muss. Diese Mindeststandards markieren je Sparte ein Bedingungsniveau, das nicht unterschritten werden sollte. Für Krankenversicherungen heißt das zum Beispiel, dass die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Verband der Privaten Krankenversicherung veröffentlichten Musterbedingungen. Kostenübernahme für Logopädie und Ergotherapie werden ebenso vorausgesetzt wie Psychotherapie, Versorgung mit Hilfsmitteln und Leistungen oberhalb der der Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte.

Versicherungsmakler Helge Kühl, Leiter der Expertengruppe Krankenversicherung, kommentiert die Arbeitsergebnisse: „Als Makler erlebe ich tagtäglich, wie komplex und kompliziert die Materie Krankenversicherung ist. Deswegen freue ich mich ganz besonders, dass unsere Arbeitshilfen jetzt entscheidende Phasen dieses Beratungsprozesses abdecken. Beratungsleitfaden und Risikoanalysen zur Krankenversicherung wurden von Praktikern für Praktiker entwickelt. Sie können und wollen aber nicht die verantwortungsbewusste Entscheidung über die jeweils erforderliche kundenspezifische Analyse und Bewertung des Risikos ersetzen.“

Alle Beratungshilfen stehen für Interessierte im Internetauftritt des Arbeitskreises, Reiter „Downloads“ bereit. Der neue Beratungsleitfaden Krankenversicherung ist unter der Rubrik „Auftragsklärung“ zu finden, die Risikoanalysebögen unter „Bedarfsanalyse“, Rubrik Private Krankenversicherung. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen.