Brauchen Makler eine Strafrechtsschutzversicherung?

Versicherungsmaklern müssen Risiken berücksichtigen, die nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Die obligatorische Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) springt in der Regel automatisch ein, wenn bei Kunden Vermögensschäden verursacht werden und diese einen Schadensersatz fordern.

„Strafrechtliche Ermittlungen und die Folgen eines Strafverfahrens können, auch wenn keine Straftat begangen wurde, die Existenz eines Unternehmens gefährden“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF AG, ein Spezialanbieter von privaten und gewerblichen Sachversicherungen. Verfahrens-, Sachverständigen- und Anwaltskosten können sehr schnell zu erheblichen Beträgen wachsen. Steht der Entzug der Gewerbeerlaubnis im Raum, sind nicht nur die finanziellen Folgen belastend, sondern auch um die berufliche Existenz bedroht.

Die Tatsache, dass der Makler gar keine kriminelle Energie besitzt schützt leider nicht ganz vor strafrechtlichen Verfolgungen. Auch ohne eine Straftat begangen zu haben, kann der Makler einer solchen Verfolgung ausgesetzt werden, was eindeutig folgendes Besipiel zeigt:

Nachdem ein Kunde einen Schadenfall beim Versicherer gemeldten hat, zweifelt dieser aufgrund der Schadenschilderung, dass der Schadenfall so eingetreten sein kann und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Der Versicherte erklärt nachfolgend, dass die Schadenschilderung nicht durch ihn, sondern den Makler erstellt wurde. Die Staatsanwalt ermittelt in solchem Fall natürlich auch gegen den Makler wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug.

Aus den ganz alltäglichen Situationen im Unternehmen können sich auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Stolpert ein Mitarbeiter im Büro über ein provisorisch verlegtes Computerkabel, fällt so unglücklich, dass er bewusstlos ist und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, muss sich der Makler mit dem Vorwurf der Körperverletzung auseinandersetzen. Ein wichtiges Thema ist der Datenschutz. Auch hier können bei Verstößen strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, ist zunächst erst einmal unerheblich. Allein der Verdacht eines Vergehens kann für die Einleitung von Ermittlungen genügen. „Eine Strafrechtsschutzversicherung ist für Makler daher eine sinnvolle Ergänzung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung“, meint der ConceptIF-Vorstand Jörg Winkler.

Mit einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung können Makler Kosten für eine qualifizierte Verteidigung durch Fachanwälte und Sachverständige absichern und unter Umständen bereits im Vorfeld langwierige Verfahren abwenden. „Bei unserem Makler-Tarif CIF:PROtect besteht Versicherungsschutz, solange der Beschuldigte nicht wegen Vorsatzes verurteilt wurde“, erklärt Jörg Winkler. Wird der Makler wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt, muss er die ausgelegten Kosten zurückerstatten.