Central darf Maklervollmacht nicht ignorieren

Die Thummet Versicherungsmakler GmbH (Heroldsberg) hatte von einem Kunden ein Maklermandat und wollte damit dessen PKV-Vertrag in seinen Kundenbestand übertragen. Trotz gültiger Courtagevereinbarung und gültigen Maklermandats weigerte sich die Central Krankenversicherung AG, die Police bestandspflegecourtagepflichtig auf den Makler zu übertragen.

Der Streit endete vor Gericht, nachdem sich die Central zunächst außergerichtlich zur Wehr setzte. Im gerichtlichen Verfahren verteidigte sich die Central jedoch gar nicht und „folgte damit offensichtlich dem Standpunkt des Maklers“, sagt Makler-Anwalt Rechtsanwalt Sebastian Lux von der Kanzlei Dres. Wiedemann, Hintermeier, Bronnenmeyer, Zeug (Nürnberg).

Amtsgericht Nürnberg stärkt Makler den Rücken

Im Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 16. August 2012 (Az.: 22 C 5558/12) wurde daraufhin festgestellt, dass der Versicherer verpflichtet ist, nach Ablauf eines Kalenderjahres gegenüber dem Makler Bestandspflegecourtage abzurechnen, „solange der Makler die Betreuung des Vertrages ausführt“. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Central weder eine Klageerwiderung eingereicht noch fristgemäß auf die Klage eingegangen war.

Hintergrund: Ein Makler wird als Stellvertreter des Kunden gemäß Paragraf 164 BGB insbesondere für Vertragsbetreuung und –verwaltung bestimmt. Gemäß Paragraf 171 Absatz 1 BGB ist dies dem Versicherer anzuzeigen. „Gemäß Paragraf 171 Absatz 2 BGB bleibt die Vertretungsvollmacht bestehen, bis die Kundgebung widerrufen wird“ erklärt Rechtsanwältin Kathrin Pagel von der Kanzlei Heinsen Rechtsanwälte in Hamburg, die einen anderen Makler erfolgreich vertreten hatte.

Auch Amtsgericht Köln zwang Versicherer zur Übertragung

HDI-Gerling hatte Anträge auf Bestandsübertragungen von Maklern zurückgewiesen, wenn die erstmals vorgelegte Maklervollmacht älter als zwei Jahre ist. Der Versicherer erkannte den Anspruch Maklers aber während des Prozesses plötzlich an und übertrug den Vertrag in dessen Bestand. So wurde das Verfahren ohne Urteil für erledigt erklärt – durch Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 1. August 2012 (Az.: 144 C 83/12).   

Es ist treuwidrig, wenn Versicherer das Entgelt für die Bestandspflege selbst behalten oder an Vermittler – zumeist den hauseigenen Außendienst – zahlen, die nichts dafür tun, sagt Wilfried E. Simon, Vorstand der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM). Dennoch zeigt die Diskussion im Forum der deutsche-versicherungsboerse.de, dass dies keine Einzelfälle sind. So werden von unterschiedlichen Maklern ähnliche Beispiele genannt.

Zahlreiche andere Versicherer verweigern Bestandsübertragung

Ein Fairsicherungsladen beklagt etwa, dass die Landeskrankenhilfe dem Betreuungswunsch des Maklers zwar entsprochen habe, nicht jedoch der Übertragung bezüglich der Bestands-Courtage. Begründung: Der Vertrag wurde von der LKH vermittelt und demnach bestünde eine dauerhafte Verpflichtung des Versicherers zur Betreuung des Kunden. Ein anderer Makler bestätigte, dass Allianz und Ergo im Personengeschäft genau so vorgehen würden. Auch LVM, AachenMünchener und Barmenia werden genannt.

Übrigens: Falls ein Versicherer im Zuge des Streits zur Bestandsübertragung die Courtagezusage widerruft, so gilt dies nur für die Zukunft. Auf bestehende Verträge und Vergütungen hat der Widerruf keine Auswirkung. Es besteht weiterhin Korrespondenzpflicht, wenn der Kunde das Maklermandat aufrecht erhält.