Leserbrief vom 13.01.2012

Die Central und ihre Machenschaften

Ich finde, solch ein Fall gehört zur Prüfung an die BaFin, weil hier weder der Kunde noch die Makler oder eigenen Vermittler korrekt beraten oder behandelt wurden. Einem Kunden den Wechsel mit allen Mitteln zu erschweren, selbst wenn es schon nicht mehr der üblichen Rechtssprechung entspricht, oder Maklern die nötigen Auskünfte zu verweigern oder möglichst lange zu verwehren und somit eine faire und zeitnahe Beratung verhindert wird, sollte geahndet werden.

Jan Lanc

Zum Artikel: Central wechselt Vertrieb aus

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