EU-Kommission: Provisionen sollen offengelegt werden

Die Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD-1) war 2002 eingeführt worden und wird nun neu gefasst. Danach sollen Versicherungsvertreter ihren Kunden ab 2014 automatisch mitteilen müssen, für wen genau sie arbeiten und was für ein Honorar oder für eine Provision sie für den Vertragsabschluss erhalten. Unabhängig davon, ob es sich um eine Maklercourtage oder eine Gebühr handelt, soll der Vermittler den präzisen Betrag nennen. Falls das nicht möglich ist, muss er zumindest die Kalkulationsbasis offenlegen. Allerdings soll es für Nicht-Lebensversicherungen eine Übergangsperiode von bis zu fünf Jahren geben.

Makler sollen benachteiligt werden

Unabhängige Vermittler müssten zudem eine ausreichend große Zahl von am Markt verfügbaren Versicherungsprodukten bewertet haben. Einen ähnlichen Ansatz enthält schon der Entwurf der Kommission zur Überarbeitung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid).

Falls beide Vorschläge umgesetzt werden, würde es vor allem die Makler treffen. Zwar wird die Provision generell noch nicht ganz offenlegt, aber die vom Kunden zu zahlenden Vertriebs- und Verwaltungskosten müssen in Deutschland bei Lebens- und Krankenversicherungen schon jetzt in den Produkt-Informationsblättern ausgewiesen werden. „In punkto Kostentransparenz sind wir in Deutschland also de facto weiter, als der Vorschlag aus Brüssel es vorsieht“, erklärte der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth.

Weitere parlamentarische Schritte folgen

Der Entwurf von IMD-2 liegt bislang nur in englischer Sprache vor. Die Regelungen sollen für alle Absatzformen gelten. Sie betrifft dann auch Banken, Versicherer mit Direktvertrieb sowie andere Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit Versicherungen vermitteln, etwa Autovermieter. Wie die Novelle endgültig aussehen wird, bleibt abzuwarten. Damit die Vorschläge Gesetz werden, müssen Europaparlament und Ministerrat noch zustimmen.

Für Unruhe sorgt der Vorstoß aber schon jetzt. Denn damit würde einseitig die Honorarberatung als unabhängige Beratungsform protegiert. Für Honorarberatung gibt es in Deutschland derzeit noch nicht mal eine gesetzliche Definition. Sie ist für die meisten Privatanleger nach wie vor kein Thema (siehe früherer Artikel). Nur 19 Prozent sind bereit, für eine neutrale Anlageberatung zu zahlen, fand kürzlich eine TNS-Infratest-Studie heraus. Danach fühlen sich sogar 84 Prozent auf Provisionsbasis objektiv beraten (siehe früherer Artikel).

Deutsche lehnen Honorarberatung ab

Laut Infratest-Umfrage sind 68 Prozent der Honorar-Befürworter nicht bereit sind, bis zu 150 Euro pro Stunde für die Beratung zu zahlen. Die notorische Unlust, für finanzielle Bildung entsprechende Preise zu bezahlen, hat zu den drei aktuellen Vertriebsformen geführt (siehe früherer Artikel).

Das Dilemma: Anleger und Versicherungskunden suchen neutralen Rat. Die Berater müssen Produkte verkaufen, solange die Investoren weder Beratung noch Geschäftsbesorgung offen bezahlen. Wer vorne nicht viel verlangen darf, wird hinten kräftig zupacken. Bislang dominiert die Provisionsberatung mit 95 Prozent aller Fälle.