GDV und BVK wollen Provisionsabgabeverbot erhalten

Die Fußball-EM hatte noch gar nicht begonnen, da sei schon längst das Eigentor des Jahres gefallen. Das meint jedenfalls Uwe Lange von AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds mit Blick auf die Versicherungswirtschaft. Die jüngsten Argumente der Branche für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes seien die besten Argumente, es endlich abzuschaffen. „Die Lobbyisten haben deutlich gemacht, dass Kunden von Lebensversicherungen andere Sparten über Provisionen mitfinanzieren, und das muss beendet werden“, so AVL-Geschäftsführer Uwe Lange.

AVL prescht erneut für Verbot der Provisionsabgabe vor

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main urteilte am 24. Oktober 2011, dass das Verbot zu unbestimmt und damit unwirksam ist (Az.: 9 K 105/11). Dieses Urteil ist rechtskräftig, weil die BaFin am 17. Februar 2012  ihre Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht (Az.: 8 C 27.11) zurückgezogen hatte. Als Sieger im Einzelfall geht damit AVL hervor, ein 1997 gegründeter unabhängiger Vermittler von Produkten mit Investmentansatz.

Der Streit hatte sich entzündet, weil AVL eine fondsgebundene Lebensversicherung nach Luxemburger Machart angeboten und dafür keine Abschlussvergütung genommen hatte. Als Entlohnung war lediglich Bestandsvergütung vereinbart worden. Da AVL generell auf Beratung verzichtet, hält die Firma diesen Verzicht auf Abschlussvergütung, der vollständig als Rabatt an die Kunden weitergegeben wird, für legitim.

Noch gilt in Deutschland über den besonderen Einzelfall hinaus jedoch das Provisionsabgabeverbot – als einzigem Land in der EU. Die Finanzaufsicht BaFin prüft nun, ob das Verbot für alle Vermittler abgeschafft werden sollte. Zahlreiche Verbände wurden in einem sogenannten Konsultationsverfahren aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben (siehe früherer Artikel).

BVK gibt verbotene Quersubventionierung zu

Für Erhaltung des Verbotes setzte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ein. Begründung: Das Verbot habe dazu geführt, dass der Versicherungsvermittler seine gesamte Tätigkeit „quersubventioniert“. Dazu komm es auch, weil Provisionen aus der Vermittlung von Sachversicherungen oftmals den Beratungsaufwand nicht decken.

 „Was für ein Eigentor“, kommentiert AVL-Geschäftsführer Lange: „Der BVK räumt selber eine Quersubventionierung des Vertriebes ein. Dies sei aber wegen des Gebotes der Spartentrennung unzulässig, sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander (Stuttgart), der für AVL das Recht auf Provisionsabgabe erstritten hat.

Solche Praktiken seien nur möglich, weil keine Transparenz über Provisionen bestehe. Nur wenn das Provisionsabgabeverbot insgesamt falle, könnten solche unzulässigen Quersubventionierungen verhindert werden, da die Branche zu Prämien ohne eingerechnete Provisionen übergehen würde. AVL-Geschäftsführer Uwe Lange: „Finanzaufsicht und Gesetzgeber sollten nicht nur das Provisionsabgabeverbot kippen, sondern zudem sofort gegen den offenkundigen Missstand mit Quersubventionierungen der Versicherungssparten vorgehen.“

Versicherer umgehen das Verbot, wenn es ihnen nutzt

Das Provisionsabgabeverbot wird von den Versicherern einerseits verteidigt, anderseits aber bei Bedarf umgangen. Eine Payback-Variante gibt es unter anderem bei Asstel und Direct Line. Andere haben variable Courtagen eingeführt. Zudem wird das Verbot umgangen, indem unterschiedliche Vergütungshöhen gegenüber Großmaklern und Pools angeboten werden. Derzeit prüft die Behörde „das Verbot grundsätzlich“ auf seinen Inhalt. Am Ende könnte eine neu formulierte Verordnung stehen, deutete die BaFin an.

Fakt ist: Das Provisionsabgabeverbot wackelt heftig, aber es ist noch nicht gefallen. Makler können ihre Courtage also noch nicht mit dem Kunden teilen oder mit einem Beratungshonorar verrechnen (siehe früherer Artikel). Daher wird das Abgabeverbot stets als Hindernis für Honorarberatung genannt, auch wenn die Masse der Verbraucher nicht bereit ist, für Beratung Honorar zu zahlen (siehe früherer Artikel).

Die Versicherer und auch Vermittlerverbände sehen die jüngsten Entwicklungen mit unterschiedlichen Gefühlen. Der GDV fürchtet ein Wettrennen der Vermittler um die billigste Beratung, was zu Lasten der Beratungsqualität ginge. Zudem sei es durch das Verbot ausgeschlossen, dass einzelne Kunden gegenüber anderen bevorzugt werden. Der BVK sieht den Vermittlern gar ihre Kalkulationsgrundlage entzogen. Der AfW fordert die Abschaffung des Verbots, da es im Großkunden- oder Industriebereich bereits regelmäßig durchbrochen werde.