Gestaffelter Garantiezins in der Lebensversicherung?

Hochgerechnet auf eine Laufzeit von 30 Jahren ist die Ablaufleistung von Kapital-Lebensversicherungen (KLV) in den letzten Jahr in Modellfällen  immer weiter gefallen: Bei 30 Jahren Laufzeit bringt sie 2012 im Schnitt 5,01 Prozent Rendite auf den eingezahlten Beitrag ein. 1988 waren es im Schnitt noch 6,21 Prozent (siehe früherer Artikel). Bleibt der Zins niedrig, werden die Ablaufleistungen für jetzt neu abgeschlossene in 30 Jahren nur noch 3,52 Prozent Rendite bringen (siehe früherer Artikel).

Dauerhaft niedrige Zinsen am Kapitalmarkt bedrohen jedoch das Prinzip der garantierten Ausschüttung  und damit die Geschäftsgrundlage der Branche. Die Garantieverzinsung bei klassischen Rentenpolicen zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit ist für die meisten Vorsorgesparer ein konkurrenzloses Argument. Sie sagt schon zu Beginn des Vertrags genau, wie viel Geld es später vom Versicherer mindestens geben wird.

Die Assekuranz selbst stellt das Modell aber zunehmend infrage und will den durchgehenden Garantiezins aufweichen. Denn für die Versicherer wird es angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen schwerer, zugesagte Garantien dauerhaft zu erwirtschaften. Bislang wird der Garantiezins vom Gesetzgeber in Form des Höchstrechnungszinses festgelegt, der sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert.

Nun will sogar die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Berufsverband der Versicherungsmathematiker, dass die Versicherer den Garantiezins nach 15 Jahren ändern dürfen. Aus dem Allzeit-Einheitszins würde ein zweistufiger Höchstrechnungszins. In den ersten 15 Jahren soll es den „Initialzins" geben, danach den „Finalzins“. „Der Zins generell soll sich am kurzen Ende am Kapitalmarkt orientieren und am langen an Solvency II", sagte Michael Renz, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Rechnungslegung.

Konzeptionell entspricht diese Zweistufigkeit dem Ansatz von Solvency II, für kürzere Laufzeiten auf vorhandene Marktdaten zurückzugreifen, während für längere Laufzeiten, für die zuverlässige Marktdaten fehlen, ein ökonomisch fundierter Zins angesetzt wird, heißt es bei der DAV. Im Gegensatz zur Solvency-II-Zinsstrukturkurve, die eine beste Schätzung sein soll, wird der Höchstrechnungszins aber dem Vorsichtsprinzip des HGB entsprechend mit ausreichenden Sicherheitsmargen versehen.

Für derartige Neuerungen müssten Gesetze geändert werden. Bislang ist dies nicht abzusehen. Geht es nach den Aktuaren, bleibt es auch 2013 für neu abgeschlossene Verträge bei 1,75 Prozent Garantiezins. Doch mittelfristig kommt es zu neuen Regelungen, denn die heutigen Regelungen gehen insbesondere auf die Lebensversicherungsrichtlinie zurück, die mit der Einführung von Solvency II ihre Gültigkeit verliert. Dies erfordert zwingend Änderungen in der deutschen Gesetzgebung, womöglich schon Ende 2013.

Es ist kein Zufall, dass gerade Gesellschaften mit niedriger Rendite den Umsatz in der klassischen Lebensversicherung zurückfahren wollen. Öffentliche Bekenntnisse gibt es unter anderem von Swiss Life, Zurich Deutscher Herold, HDI-Gerling, Gothaer und Ergo. Axa setzt schon länger auf variable annuities. Auch Allianz, Ergo, R + V und Swiss Life sind über internationale Töchter in diesem Segment vertriebsaktiv, während rein deutsche Anbieter damit nicht auf den Markt kommen dürfen.