Gute Gründe für schnellen Abschluss

Es ist wieder Hochzeit für den Schlussverkauf der Lebensversicherer. Noch gibt es im Neugeschäft 2,25 Prozent Garantiezins und staatliche Förderung auf das Endalter 60. Das wird sich in knapp drei Wochen ändern: Zum 1. Januar 2012 sinkt der Höchstrechnungszins auf 1,75 Prozent und damit auf einen so niedrigen Wert, der es schwerer denn je macht, Kunden vom Abschluss einer Altersvorsorge mit Versicherungen zu überzeugen. Zugleich wird das Steuerprivileg – der Kapitalertrag wird nur zur Hälfte besteuert – im Neugeschäft nur noch gewährt, wenn der Vertrag mindestens bis zum 62. Geburtstag läuft statt bisher bis 60.

Wer seinen Kunden den höheren Garantiezins und die Auszahlung noch mit 60 sichern will, muss jetzt aktiv werden. Wer erst nach Silvester Neuabschlüsse tätigt, sorgt dafür, dass der Kunde fürs gleiche Geld etwas weniger Auszahlung garantiert bekommt als bisher. Doch der Garantiezins darf nicht mit der Rendite gleichgesetzt werden. „Was am Ende tatsächlich für den Kunden herauskommt, hängt vor allem von den Überschüssen ab, die der Versicherer erwirtschaftet“, bestätigt GDV-Sprecher Hasso Suliak.

Verbraucherschützer raten zur Besonnenheit: Wer unbedingt noch bis Silvester abschließen will, sollte Anbieter und Konditionen vergleichen. Das ist der Rat der Stunde auch für Vermittler. Im Haftungsprozess liegt die Beweislast beim Vermittler, einschließlich des Nachweises, dass der Kunde ihn auch richtig verstanden hatte. Gelingt dieser Nachweis nicht – etwa zum Umfang der Marktrecherche vor Vertragsabschluss –, hat der Vermittler vor Gericht schlechte Karten. Beklagt sich der Kunde über die Erträge, weil der Makler einen vergleichsweise erfolglosen Anbieter ausgesucht hatte, kommen Schadenersatzforderungen auf den Vertrieb zu.

Die Beratungsqualität des Maklers ist mehr denn je gefragt. Manche Anbieter haben sich nämlich vom klassischen Garantiezins-Modell verabschiedet und vertreiben lieber Fondspolicen. „Eine lebenslange Garantie können manche Unternehmen nicht mehr gewährleisten“, behauptet Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-Coburg. Ob die Beitragsgarantie bei nur noch 1,75 Prozent erwirtschaftet wird, hängt davon ab, wie viel Kosten sich vom Beitrag des Kunden maximal abzweigen lassen, ohne die Garantie zu zerstören. „Nur noch sieben Anbieter können problemlos Beitragsgarantien gewähren“, so Herøy. Dem Vernehmen nach sind dies HUK-Coburg, Allianz, Debeka, Cosmos, LVM, Hannoversche und Ergo Direkt. Gerade kostenintensive Anbieter haben Mühe, für den Kunden akzeptable Renditen zu erwirtschaften.

Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 macht eine Änderung ab Neujahr auch in der Zusatz-Vorsorge nötig. Ab 1. Januar 2012 werden die Altersgrenzen für geförderte Altersversorgung bei Riester-, Rürup- und bAV-Verträgen vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Dann können neue Policen erst ab 62. Geburtstag ausgezahlt werden. Hier hilft dem Vertrieb ein Übergangs-Zeitfenster ins neue Jahr, bestätigt der GDV. Anerkannt wird der Abschluss eines Riester- oder Basisrentenvertrags, wenn der Vertrag zivilrechtlich noch 2011 abgeschlossen wurde und der vereinbarte Versicherungsbeginn vor dem 1. April 2012 liegt. Zivilrechtlich gilt die Police noch 2011 abgeschlossen, wenn entweder der Versicherungsschein noch 2011 ausgestellt wurde oder der Versicherer dem Kunden eine Annahmeerklärung zugehen lässt, die spätestens auf den 31. Dezember 2011 datiert ist.

Diese Regelung gilt auch für private, Kapital bildende Lebensversicherungen (nach § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG) – einschließlich Unfallversicherungen mit garantierter Prämienrückgewähr (UPR) –, wenn die Auszahlung im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages frühestens ab 60. Geburtstag erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft. Falls ein Vertrag nicht mehr 2011 abgeschlossen wird und die Versicherung nicht spätestens am 31. März 2012 beginnt, kann der Kunde die steuerlich begünstigte Auszahlung frühestens zum 62. Geburtstag bekommen. Bei Betriebsrenten gibt es eine Besonderheit: Da gibt es Leistungen dann nicht erst ab 62. Geburtstag, sondern schon ab „62. Lebensjahr“. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2011 hat das BMF klargestellt, dass für Betriebsrenten die Versorgungszusage zwingend bis Silvester 2011 erteilt werden muss, damit die Auszahlung noch „ab 60. Lebensjahr“ möglich ist.