Hat der Garantiezins Zukunft?

Die EU-Kommission will Solvency II um ein Jahr verzögert erst zum 1. Januar 2014 in Kraft setzen. Der deutsche Gesetzgeber ist jedoch gezwungen, die entsprechende EU-Richtlinie (2009/138/EG) bis zum 31. Oktober 2012 in deutsches Recht umzusetzen. Ein Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichts-Gesetzes liegt bereits seit Mitte Februar vor. Darin wird auch eine geringere Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven als bisher vorgesehen.

Solvency II zwingt die Lebensversicherer, für Garantien mehr Eigenkapital als bisher vorzuhalten. Damit ist das Geschäftsmodell der deutschen Lebensversicherer unter den Bedingungen des neuen risikobasierten Aufsichtssystems Solvency II bedroht, dessen Kern die langfristigen Garantien und die werthaltigen Optionen der Versicherungsnehmer sind. Solvency II sieht gar keinen Höchstrechnungszins mehr vor.

Derzeit beträgt er 1,75 Prozent für 2012 neu abgeschlossene Verträge, im langjährigen Mittel 3,4 Prozent. Für 2013 schlug die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen (BMF) vor, den Höchstrechnungszinssatz bei 1,75 Prozent zu belassen. Die Berechnung erfolgte in Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2011. Der Rechnungszins macht 60 Prozent davon aus.

Die Empfehlung der DAV basiert auf der aktuellen Gesetzeslage. Nach Inkrafttreten des risikobasierten Aufsichtssystems Solvency II wird es aber zu Änderungen kommen. Die DAV hat daher vorgeschlagen, die Vorteile des Höchstrechnungszins-Systems mit der Einführung einer sachgerechten handelsrechtlichen Abbildung neuer Produkte in der Lebensversicherung zu verbinden. Wie auch der Branchenverband GDV will die DAV den Höchstrechnungszins erhalten. Mit diesem Zins dürfen die Gesellschaften ihre künftigen Verpflichtungen maximal abzinsen – höher dürfen demnach die Garantien nicht angesetzt werden.

Die Aktuare regen an, dass sich das BMF künftig an den Marktzinsen der ersten 15 Jahre orientiert statt 30 Jahre wie bei Solvency II vorgesehen. Damit wäre ein besserer Übergang zum langfristigen Zins möglich. Dieser langfristige Zins ist die Grundlage für die Bewertung der Versicherer zu einem festen Stichtag. Die Versicherungsverpflichtungen können jedoch erheblichen Schwankungen unterliegen. Gefahr bei zu hoher langfristiger Zinsannahme: Nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Märkte, die zum Stichtag die Solvabilitäts-Anforderungen deutlich erfüllen, könnten später als insolvent eingestuft werden.

Ursache ist die risikofreie Zinsstrukturkurve, die die Grundlage für die Bewertung von Leistungszusagen unter Solvency II bildet. Gerade bei der Bewertung langfristiger Zusagen haben die im Modell verwendeten Zinsen eine extreme Hebelwirkung, heißt es bei der DAV. Bei der Festlegung der Zinsstrukturkurve bestehe die Tendenz, die aktuell niedrigen Zinsen für die nächsten 80 bis 100 Jahre fortzuschreiben. Im Modellversuch wurde dies dadurch gelöst, dass ab dem Jahr 30 ein fließender Übergang zum Langfristzins von 4,2 Prozent im Jahr 90 stattfand.

Als ersten praktischen Schritt will die DAV erreichen, dass für den Garantiezins die durchschnittliche Umlaufrendite der vergangenen fünf Jahre zugrunde gelegt wird – statt bisher der letzten zehn Jahre. Folge: Tatsächliche Zinsänderungen können sich schneller im Garantiezins widerspiegeln, er würde volatiler.

Die Diskussion ist längst nicht abgeschlossen, zumal auch Einmalbeiträge künftig besser berücksichtigt werden sollen. Vorteilhaft für Kunden bleiben nach Ansicht der DAV neben langfristigen Garantien und werthaltigen Optionen weitere Kernelemente des Geschäftsmodells der Lebensversicherer: der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der vertikale und horizontale Risikoausgleich, also der Ausgleich im Kollektiv und in der Zeit. „Diese Besonderheiten erlauben es den deutschen Lebensversicherern, attraktive und sichere Produkte anzubieten, die weder von Banken noch von Fondsgesellschaften reproduzierbar sind“, so Michael Steinmetz, Geschäftsführer der DAV.