Leserbrief vom 14.09.2012

Ignorieren der Maklervollmacht

Ich kann das Gesagte nur unterstreichen. LVM erkennt Maklervollmachten auch nicht an, jedenfalls nicht im gebräuchlichen Sinne.
Nach der Kündigung einer Police bekommt man regelmäßig ein Schreiben mit folgendem Inhalt: "Vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir gehen grundsätzlich keine courtagepflichtige Zusammenarbeit mit Maklern ein und versenden auch keine Vertragsinformationen. Dennoch werden wir Willenserklärungen, die Sie im Namen und unter Vorlage einer auf Sie lautenden Vollmacht aussprechen, so behandeln, als seien diese Willenserklärungen vom Kunden selbst ausgesprochen worden. Den Schriftwechesel hierzu werden wir ausschließlich mit unserem Kunden führen".

LVM ignoriert somit sowohl den Wunsch und Willen des Kunden als auch die Handlungsvollmacht des Maklers, der für eine ordnungsgemäße Beratung und Absicherung seines Kunden haftet.
Muss man sich so etwas wirklich bieten lassen?


Wolfgang Rösner

Zum Artikel: Central darf Maklervollmacht nicht ignorieren

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