Immobilien-Leibrente als Ausweg aus dem Finanzierungsdilemma

Durch die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es für Senioren sehr schwer, um an ein Darlehen für die altersgerechte Renovierung des Eigenheims heranzukommen. Ausweg aus dieser Finanzierungsschwierigkeit könnte eine Immobilien-Leibrente sein.

Die Hälfte der Senioren wohnen im Eigenheim. Damit ist die Eigentumsquote der Senioren höher als der Erwerbstätigen. Für die Senioren ist es wichtig, im Ruhestand Miete einzusparen. Probleme gibt es nur, wenn Reparaturen am Eigenheim vorgenommen werden müssen oder auch altersgerechte Umbauten. Dafür fehlen dann oft die Rücklagen und es muss ein Kredit aufgenommen werden. In vielen Fällen reicht jedoch nicht einmal die Rente aus, um an ein Kredit bei der Bank zu kommen. Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie schreibt hier den Banken vor, dass nur noch die persönliche und finanzielle Situation des Kunden im Vordergrund steht. Die abbezahlte Immobilie wird nicht mehr eingerechnet. So kann es der Fall sein, dass ein Rentner mit einer abbezahlten Immobilie eines Werts von einer halben Million nicht mehr an einen Kredit von 20.000 Euro kommt, da seine Rente zu gering ist. Der altersgerechte Umbau der Immobilie wird den Senioren dadurch erschwert.

Als Ausweg aus diesem Finanzierungsdilemma könnten Immobilien-Leibrenten dienen. Dieser Weg ist in Deutschland noch nicht voll etabliert und bekannt – im Ausland hingegen gängige Praxis. Durch diese Form der Leibrente können Senioren schon zu Lebzeiten das in der Immobilie steckende Vermögen nutzbar machen und weiterhin in der Immobilie wohnen. Und das funktioniert folgendermaßen: Die Wohnung oder das Haus wird verkauft, die Senioren können jedoch weiterhin darin ein Leben lang mietfrei wohnen bleiben. Zudem wird eine monatliche Rentenzahlung ausgezahlt oder auch in Kombination einer Einmalauszahlung, welche für den altersgerechten Umbau genutzt werden kann. Ebenso werden die Senioren von der laufenden Instandhaltung entlastet. Das alles wird notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen, was ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. Ebenso kann eine Mindestlaufzeit für die Rentenzahlung vereinbart werden, sodass auch bei frühem Ableben die Erben noch Rentenzahlungen erhalten.

Für die Berechnung bildet der Wert der Immobilie die Grundlage für die Leibrente. In gut gefragten oder auch weniger gefragten Gegenden bietet sich die Immobilien-Leibrente an. Natürlich zählen auch Geschlecht und Lebensalter des Immobilienbesitzers eine Rolle bei der Kalkulation der Leibrente.