Jetzt Jugendliche mit eigenem Schutz ausrüsten

Die Schule ist vorbei, die Frage nach Lehre oder Studium entschieden. Für viele junge Leute ist dies der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen oder gar bei den Eltern schon auszuziehen. Regelmäßig ist dies auch der richtige Anlass für kundenorientierte Vermittler, den Versicherungsschutz für den Nachwuchs umzustellen.

Wichtigster Punkt bei Beginn einer Ausbildung: Die häufig vorhandene Kinder-Unfall-Versicherung sollte zugunsten einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) gekündigt werden. Je  jünger der Kunde bei Abschluss des BU-Vertrages, desto preiswerter bekommt er die Police. Hintergrund: Gerade in jungen Jahren – der Abschluss ist ab dem Alter von 15 Jahren möglich – ist die Gesundheit meist noch tadellos. Daher entfallen zumeist Risikozuschläge wegen bestimmter Krankheiten bzw. Leistungsausschlüsse. Allerdings wird die vorerst versicherbare Rentenhöhe meist auf 750 oder 1.000 Euro begrenzt.

Startfunktion nicht immer dauerhaft lohnend

Da diese Zielgruppe aber kaum eigenes Einkommen hat, müssen zu Beginn die Eltern die Beitragslast übernehmen. Damit es denen leichter fällt, haben immer mehr Versicherer ihre BU-Versicherung mit einer speziellen „Startfunktion“ ausgerüstet. Das heißt: In den ersten Jahren kosten Verträge für Schülern, Studenten, Berufseinsteiger oder Existenzgründer deutlich weniger als den Normalbeitrag. Erst bei besserem Einkommen wird dann auf den regulären Tarif umgestellt – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Mit Starter-Tarif können junge Kunden in den ersten fünf Jahren rund 20 Prozent Beitrag sparen – meist bis zum 30. Lebensjahr – bei vollem Versicherungsschutz. Der spätere Beitrag ist allerdings höher als der eigentliche Normalbeitrag, so dass der Versicherer sich seine „Anfangsverluste“ später nach und nach zurückholt. Ob also ein Einsteiger-Tarif tatsächlich günstiger ausfällt als der Normaltarif, lässt sich nur ermitteln, wenn die gesamten Beitragszahlungen über die volle Laufzeit des Vertrages verglichen werden. Ein guter Vermittler kann diesen Vergleich anhand der Barwertmethode schnell und sicher vollziehen.

Kaum lebenslange BU-Policen am Markt

Problem: Wer schon in jungen Jahren zum Invaliden wird, insbesondere Schüler, Azubis, Studenten und Berufsanfänger, kann gar keine nennenswerten Ansprüche auf gesetzliche Altersrente aufbauen. Er wäre dann ab 67 auf das Sozialamt angewiesen. Ausweg: Man schließt lebenslangen BU-Schutz ab. Den bieten jedoch nur ganz wenige Versicherer, und dann auch noch in unterschiedlicher Qualität. Auch hier weiß ein versierter Makler Rat.

Was die Krankenversicherung betrifft, so benötigen Schüler sie noch nicht, Azubis dagegen schon, Studenten nur, wenn sie zuvor bereits privat versichert waren. Wer über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert ist (Familienversicherung), kann das auch noch bis zum 25. Geburtstag bleiben, selbst wenn er in eine eigene Wohnung zieht. Voraussetzung: Man verdient in studentischen Jobs maximal 400 Euro pro Monat.

Auch für andere Versicherungen gilt: Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern kostenlos mitversichert – in der Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung solange man unverheiratet bleibt, bestätigt die HUK-Coburg. Und außer einem Minijob kein eigenes Einkommen außer Bafög hat.