Kündigungen von Bausparverträgen widerrufen

Die Niedrigzinsen machen Bausparkassen zu schaffen. Altkunden erhalten noch hohe Zinsen auf Spareinlagen bei Bausparverträgen. Auf der anderen Seite nehmen die Bausparkunden die Bauspardarlehen nicht in Anspruch, da es günstigere Darlehen auf dem Markt gibt. Deshalb kündigen viele Bausparkassen die Bausparverträge oder legen Angebote vor. Was sollten Bausparer in den verschiedenen Fällen tun?

In den meisten Fällen heißt es widersprechen und das höchstrichterliche BGH-Urteil abwarten. Eigens sollte erst einmal keine Klage erfolgen. Zwar gab es bisher vor einigen Oberlandesgerichten einige Niederlagen für Kunden, bei denen der Bausparvertrag schon vollständig bespart wurde. Einen Erfolg konnte ein Bausparer jedoch erreichen, wo die Kündigung nicht rechtens war. Hier war der Bausparvertrag zwar schon 10 Jahre zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart. Hier durfte die Kündigung nicht erfolgen und dieser Fall soll vor dem BGH in einiger Zeit entschieden werden. Zudem existieren rund 200 Urteile über die verschiedenen Bauspar-Konstellationen und dessen Kündigungen – aber noch kein höchstrichterliches Urteil.

Zwar nutzen Bausparkassen die Urteile mit den Niederlagen der Kunden, Bausparer können sich jedoch wehren und das BGH-Urteil abwarten. So wird geraten, unbedingt Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Auch Angebote zur Auszahlung sollen abgelehnt werden – das käme einer Zustimmung der Kündigung gleich. Wer zuvor schon klagt, der könne sich bei einem negativen Urteil nicht mehr auf das mögliche positive BGH-Urteil berufen, so der Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen advocado. Ebenso könnte auch die Verbraucherzentrale oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.