Kein Ende der Geheimniskrämerei bei der BaFin

Das bisherige Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) von 2008 hat sich als wirkungslos erwiesen: lange Verfahrensdauer, hohe Kosten, zu viele Schlupflöcher und wenig brauchbare Information. Vergangene Woche hat der Bundesrat die Novellierung des Gesetzes gebilligt. Es tritt sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also im September.

„Damit der zweite Anlauf ein Erfolg wird, müssen die Behörden jetzt auf Transparenz umschalten“, kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Was Behörden in Erfahrung bringen, darf fortan kein Staatsgeheimnis mehr bleiben, so die Hoffnung. Behörden müssten von ihren aktiven Auskunftspflichten Gebrauch machen.

Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht müssen die Behörden in Zukunft aktiv informieren und „Ross und Reiter“ nennen. Hersteller und Produktname sind bei erheblichen oder wiederholten Verstößen damit auch ohne vorherige Anfrage zu veröffentlichen. Unbefriedigend ist allerdings, dass für eine Veröffentlichung im Regelfall zwei unabhängige Untersuchungen erforderlich sind. Nach bisheriger Praxis reicht eine Laboruntersuchung.

Auch über Spielzeug und Kosmetika sowie über Küchengeräte, Möbel oder Unterhaltungselektronik muss in Zukunft informiert werden, soweit Überwachungsbehörden dazu Kenntnisse vorliegen. Dienstleistungen, etwa im Finanzbereich, bei denen viel Bedarf an Information besteht, werden laut Billen „immer noch nicht erfasst“.

In anderen Bereichen geht es angeblichen Geschäftsgeheimnissen, auf die sich die schwarzen Schafe gerne berufen, an den Kragen. Verbraucher müssen auch Kosten nicht scheuen: Anfragen sind je nach Art bis zu 250 oder 1000 Euro kostenlos. Sollten dennoch Kosten entstehen, muss die Behörde die Chance zur Rücknahme der Anfrage bieten. Anfragen sind formlos, etwa per E-Mail, möglich.

Was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betrifft, sieht es nicht gut aus. So hatte die BaFin kürzlich Produkt-Informationsblätter (PIB) von Banken getestet. Die Ergebnisse sollen auch in die Entwicklung neuer PIB für Riester- und Basisrenten ab 2013 einfließen (siehe früherer Artikel). Trotz Nachfrage war die BaFin nicht einmal bereit, ein einziges positives PIB-Beispiel mit dem Namen der Bank zu nennen.

Tatsächlich wird die BaFin stets hinter den Kulissen aktiv. Gibt es Anhaltspunkte für aufsichtsrechtliche Verstöße bei Banken, werden die Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert und die BaFin prüft dann auf dieser Grundlage. Auf den konkreten Fall wird in der Öffentlichkeit nicht eingegangen, weil dies die Schweigepflicht gebietet (§ 9 KWG).

Genau so ärgerlich ist die Verschwiegenheitspflicht der BaFin zu Versicherern. Zwar unternimmt sie regelmäßige Prüfungen, Stresstests, Tarifgenehmigungen von Pensionskassen und erstellt auch eine Statistik zu Verbraucher-Beschwerden. Allerdings erfährt die Öffentlichkeit in der Regel nur summarische Ergebnisse. Ross und Reiter werden praktisch nie genannt. Grund: Die Behörde ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 84 VAG).

Ausnahme: Zahlen zu Verbraucher-Beschwerden über Versicherer muss die BaFin konkret mit Namen der Versicherer und nach Sparten gegliedert jedes Jahr veröffentlichen, seit das Wirtschaftsmagazin WISO die Behörde erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin dazu gezwungen hatte (Az.: OVG 8 B 16/94) – zumindest für die Sparten Leben, PKV, Kfz, allgemeine Haftpflicht, Unfall, Hausrat, Wohngebäude und Rechtsschutz.  

Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation ist im Internet auf den Seiten des Bundesrates einsehbar.