Keinen Euro mehr Rente über den Betrieb

Die Bundesregierung plant noch 2012 ein umfassendes Gesetz zur Sicherung der Altersvorsorge. Kernstück ist die Einführung einer Zuschussrente für Geringverdiener ab 2013. Über Details informierte Dr. Annette Niederfranke, Staatssekretärin Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), auf der Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung 2012“ am Dienstag in Berlin.

Im Detail ging Niederfranke, die vor Jahren mit einer entwicklungspsychologischen Arbeit zum Vorruhestand promoviert hatte, auch darauf ein, dass die Auszahlung unter anderem an eine betriebliche oder private Altersvorsorge gekoppelt werden soll (siehe früherer Artikel). Dies könne für einen zusätzlichen Schwung auch für die bAV sorgen.

Mit der Zuschussrente wird ein Aufschlag für jene Rentner eingeführt, deren Altersrente die staatliche Grundsicherung nicht übersteigt. Sie soll bis zu 850 Euro betragen. Den Zuschuss erhält, wer 35 Jahre Beitragszahlung vorweisen kann und dennoch auf weniger als einen Entgeltpunkt pro Jahr kommt. Andere Einkommen werden auf die Zuschussrente angerechnet – außer Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge.

Zu einem Ergebnis im „Dialog pro Betriebsrente“, für den Fachleute geworben hatten, ist es bisher nicht gekommen. Eine Neujustierung der Altersversorgung bleibt damit weiterhin ein fernes Ziel. Mehr Betriebsrente als bisher über den Betrieb zu fördern, dazu kommt es vorläufig nicht. Allenfalls könne der Durchdringungsgrad erhöht werden. 

Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) zeigte sich überzeugt, dass der Bürger auch weiterhin an die Hand genommen werden muss, was am besten über kollektive Anreize gelingt, zumal, wenn sie möglichst einfach organisiert werden. Mehr Breitenwirkung verspricht sich Karch, der zugleich die Geschäfte beim Versorgungswerk MetallRente führt, von zusätzlichen Tarifverträgen zur bAV und von Opting-Out-Modellen auf Basis von Betriebsvereinbarungen.

Neben der Gesetzesinitiative der Bundesregierung verfolgt die Europäische Union mehrere Maßnahmen zu Pensions- und Rentensystemen. Das EU-Weißbuch, Mitte Februar veröffentlicht, betrifft Neuerungen zu solchen bAV-Aspekten wie Portabilität von Pensionen und Renten innerhalb der EU, Schutz der Betriebsrenten bei Arbeitgeberinsolvenz, Aufbau eines Binnenmarktes für kapitalgedeckte Betriebspensionen sowie Anti-Diskriminierungsvorschriften für öffentliche und betriebliche Renten.

Zudem ist für 2012 die Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie mit Blick auf Solvency II geplant. Viele Experten sehen in den EU-Bemühungen eine unnötige Regulierung und nicht zu unterschätzende Bedrohung für die bAV in Deutschland. "Es könnte passieren, dass Pensionsfonds und Pensionskassen dichtmachen", fürchtet Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion. Wenn sich aber Unternehmer aus dem freiwilligen Betriebsrentensystem verabschieden, hätten Arbeitnehmer den Nachteil, obwohl sie mehr Altersversorgung bräuchten. EU-Sozialkommissar Laszlo Andor versprach bei den Eigenkapitalanforderungen eine Differenzierung zwischen Lebensversicherern und Pensionskassen. Die bAV-Tagung dauert noch bis Donnerstag.