Kleine Pflege-Reform ohne Zusatz-Förderung

Demenzerkrankte können ab 2013 mit mehr Unterstützung aus der Pflegekasse rechnen. Der Entwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes sieht unter anderem ein zusätzliches Pflegegeld für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vor, die in keine Pflegestufe eingruppiert sind („Pflegestufe 0“). Zusätzlich zu dem heute geltenden Betrag von 100 oder 200 Euro können Demenzpatienten monatliches 120 Euro Pflegegeld in bar oder Pflegesachleistungen im Wert von bis zu 225 Euro erhalten.

Für Demenzkranke in Pflegestufe I wird das Pflegegeld um 70 Euro auf 305 Euro oder als Pflegesachleistung um 225 Euro bis 665 Euro erhöht. Demenzkranke in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistung von bis zu 1250 Euro im Monat.

Das Bundeskabinett hat mit dieser kleinen Pflegereform zugleich beschlossen, den Pflegebeitragssatz um 0,1 Prozentpunkte anzuheben (siehe früherer Artikel). Dies soll 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse spülen, um vor allem höhere Leistungen für die 1,3 Millionen Demenzkranken bezahlen zu können. Weil die Beitragsbemessungsgrenze 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro pro Monat angestiegen war (siehe früherer Artikel), führte dies bereits jetzt zu leicht höheren Beiträgen für Besserverdiener – trotz stabilen Beitragssatzes von 1,95 Prozent (Kinderlose 2,2 Prozent).

Als weiteres Element der Pflegereform sollen Wohngruppen für Demente gefördert werden, um den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative zu bieten. Dahinter steht der Wunsch von Pflegebedürftigen, solange wie möglich im heimischen Umfeld zu bleiben. Eine neue Definition des Pflegebegriffs wurde dagegen verschoben.

Zur staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung gab es ebenfalls keine Neuigkeiten. Eigentlich will die Koalition die Zusatzvorsorge ab 2013 fördern. Wie und in welcher Höhe das geschehen soll – 100 Millionen Euro im Jahr oder mehr, als Zuschuss oder die Steuerlast mindernd –, ist strittig. „Bisher ist nur ein Merkposten im Haushalt drin“, so Gesundheitsminister Daniel Bahr. Die Opposition hat sich eindeutig gegen die Kapitaldeckung entschieden und will stattdessen die soziale Pflegeversicherung stärken: mit einer Pflege-Bürgerversicherung.

Bei den privaten Pflege-Zusatzversicherungen sind Leistungen bei Demenz häufig integriert, aber sehr unterschiedlicher Qualität. Einige Anbieter zahlen auch bei nachgewiesener Demenz ohne Pflegebedürftigkeit („Pflegestufe 0“) ein Betreuungsgeld bzw. einen Teil des vereinbarten Tagegeldes (siehe früherer Artikel).