Mehr Rente für Geringverdiener und Erwerbsgeminderte

Das Bundesarbeitsministerium treibt die Rentenreform voran: Bis 21. März soll das seit sechs Monaten diskutierte Rentenpaket stehen, das allerdings nur noch aus drei Teilen besteht: eine Zuschussrente für Geringverdiener, Mehrleistung für Erwerbsgeminderte sowie bessere Hinzuverdienst-Chancen für Frührentner. Die Änderungen zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige werden dagegen „zunächst aufgeschoben“ und dürften damit noch nicht ab 2013 Gesetz werden.

Mit der Zuschussrente wird ab 2013 ein Aufschlag für jene Rentner eingeführt, deren Altersrente trotz jahrzehntelanger Arbeit die staatliche Grundsicherung nicht übersteigt. Sie soll bis zu 850 Euro betragen – annähernd 200 Euro mehr als die Grundsicherung. Den Zuschuss erhält nach den Planungen, wer 35 Jahre Beitragszahlung (mit Kindererziehungs- und Pflegezeiten) vorweisen kann und dennoch auf weniger als einen Entgeltpunkt pro Jahr kommt.

Andere Einkommen werden auf die Zuschussrente angerechnet – außer Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Dies entspricht ungefähr dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) aus dem vergangenen Herbst. „Wer trotz niedrigen Einkommens zusätzliche Altersvorsorge betreibt, sollte später auch ungeschmälert in den Genuss seiner Betriebsrente kommen“, so aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann.

Teil 2 der Reform betrifft die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird aktuell so gestellt, als habe er bis 60 gearbeitet. Die Differenz zwischen Beginn der Erwerbsminderung und Alter 60 ist die „Zurechnungszeit“. Bei der inzwischen begonnenen Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 blieb es zunächst bei der Zurechnungszeit bis Alter 60. Nun soll der alte Fünfjahresabstand wieder hergestellt werden und damit eine Kürzung der Erwerbsminderungsrente rückgängig gemacht werden. Erwerbsgeminderte bekommen dann langfristig eine Rente, als hätten sie mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten Einkommen noch bis 62 weitergearbeitet.

Teil 3 der Reform betrifft neue Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner („Kombirente“). Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente in den Ruhestand geht, also ab 63 bis 65 bzw. schrittweise 67, darf aktuell nur bis zu 400 Euro dazuverdienen, ohne Renteneinbußen zu riskieren. Dies soll sich ab 2013 ändern: Dann darf das Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst zusammen das zuletzt erzielte Brutto-Einkommen erreichen, ohne dass Renteneinbußen entstehen. Übrigens: Ab 65 bzw. 67 darf jeder unbeschränkt hinzuverdienen. Dabei bleibt es auch.

Um Altersarmut zu verhindern, sollten Selbständige als Teil 4 der Reform besser Vorsorge treffen müssen. Diskutiert wurde im „Rentendialog“ nur noch über die Frage: Sollen alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen (Pflichtversicherung) oder nur verpflichtet werden, einen x-beliebigen privaten Vertrag oder die gesetzliche Versicherung abzuschließen (Versicherungspflicht). Nun wackelt der Termin 2013.

Einige Selbständige sind bereits gesetzlich rentenversichert – zum Beispiel jene mit nur einem Auftraggeber (siehe früherer Artikel). Zahlreiche Freiberufler sind ebenfalls pflichtversichert (siehe früherer Artikel). Die allermeisten Selbständigen haben Geld, fürs Alter vorzusorgen – eine gute Nachricht für Vermittler (siehe früherer Artikel).