Mini-Förderung privater Pflege-Zusatzpolicen beschlossen

Kurz vor Ultimo wurden noch einige Wünsche der privaten Krankenversicherer (PKV) erfüllt. So sind jetzt ein monatlicher Mindesteigenbetrag von zehn Euro und eine monatliche staatliche Förderung von fünf Euro für die Pflege-Zusatzpolice vorgesehen, die nach Gesundheitsminister Daniel Bahr benannt wurde. Zudem wird unterjähriger Beginn wie auch ein unterjähriges Ende des Vertrags erlaubt.

Bei den Zulageberechtigten gibt es eine Eingrenzung. Es bleibt dabei, dass der Kunde für den Abschluss mindestens 18 Jahre alt sein muss. Bezieher von Pflegeleistungen können die neue Zusatzversicherung nicht mehr abschließen. Dies gilt jetzt auch für Personen, die vorübergehend schon Pflegeleistungen bezogen haben.

Spezielles „halbstaatliches“ Pflegeprodukt

Generell gilt: Für den Pflege-Bahr besteht Kontrahierungszwang; die Finanzierung erfolgt nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Auf ein ordentliches Kündigungsrecht müssen die Versicherer ebenso verzichten wie auf eine Risikoprüfung oder die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Wenn die Police gefördert werden soll, muss eine Leistung in allen drei Pflegestufen vorgesehen und in Stufe III mindestens 600 Euro Monatsleistung garantieren werden. Die Wartezeit wird auf höchsten fünf Jahre beschränkt.

In einer Rechtsverordnung soll noch genauer festgelegt werden, was maximal an Verwaltungs- und Abschlusskosten verlangt werden darf. Der PKV-Verband soll nun ein brancheneinheitliches Vertragsmuster entwerfen. Somit können die neuen Pflege-Risiken auch gepoolt werden. Versicherer, die „Pflege-Bahr“ anbieten, dürfen einen Ausgleich für sogenannte Überschäden einrichten.

Unkomplizierte Förderung als bei Riester-Verträgen

Im Gegensatz zur Riester-Rente wird es beim „Pflege-Bahr“ ein schlankeres Förderverfahren geben. Die zulagenberechtigte Person bevollmächtigt den Versicherer gleich beim Vertragsabschluss, die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen.

Zugleich steigt ab 2013 der Pflegebeitragssatz um 0,1 Prozentpunkte (siehe früherer Artikel). Dies soll 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse spülen, um vor allem höhere Leistungen für die 1,3 Millionen Demenzkranken bezahlen zu können. Eine neue Definition des Pflegebegriffs wurde dagegen verschoben.

Erst kürzlich hatte das Analysehaus Morgen & Morgen Pflegerenten (siehe früherer Artikel) und Pflegetagegelder (siehe früherer Artikel) verglichen. Dabei hatte die Qualität bei Pflegerenten deutlich überwogen, während beim Pflegetagegeld nur „gepflegtes Mittelmaß“ festgestellt wurde.

Vergleich von geförderten und ungeförderten Policen noch unklar

Beim Pflege-Bahr rechnen Experten vorerst mit einer schwächeren Qualität gegenüber ungeförderten Pflegetagegeld-Tarifen – wegen der harten Kriterien für die Förderung und der kalkulatorischen Zugeständnisse der Versicherer.

Derzeit kann niemand einschätzen, wie viele der Altverträge förderungswürdig seien, hieß es im Gesundheitsministerium. Vermutlich entsprechen die meisten Bestandspolicen nicht den Kriterien. Jedoch denken viele PKV-Anbieter darüber nach, ihren Kunden eine Abänderung der Policen anzubieten. Ähnliche Gedanken dürften auch die Lebensversicherer bewegen.