Minijobber dürfen 50 Euro mehr verdienen

Geringfügig Beschäftigte dürfen ab 1. Januar 50 Euro mehr als bisher pro Monat verdienen. Anders als bisher soll künftig aber eine Rentenversicherungspflicht gelten: Minijobber müssen die Rentenpauschale des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Ausnahme: Der Betroffene lässt sich von dieser Pflicht befreien. Dies entspricht quasi einem Opting-out für die Teilnahme an der Rentenkasse, dass man aber abwählen kann, wenn man sich rührt.

Derzeit sind rund 6,9 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Auf ihr Einkommen zahlen die Beschäftigten keine Steuern und Sozialbeiträge. Die Arbeitgeber zahlen pauschal 2 Prozent Steuern, 13 Prozent Kranken- und 15 Prozent Rentenversicherung.

Opting-out für Minijobber bei Aufstockung des Rentenbeitrags

Nur rund zehn Prozent der geringfügig Beschäftigten nahmen bisher die freiwillige Möglichkeit wahr, von ihrem Minijob-Gehalt die Differenz zum vollen Beitragssatz zur Rentenversicherung aufzustocken. Sie zahlen dann die Differenz von derzeit 4,6 Prozent auf den derzeitigen Satz von 19,6 Prozent und sichern sich so vollwertige Pflichtbeitragszeiten.

Ab 2013 sinkt der Beitragssatz bei der gesetzlichen Rente auf 18,9 Prozent. Damit verringert sich der Satz der Aufstocker bei Minijobs auf 3,9 Prozent. Maximum wären also 17,55 Euro im Monat bei 450 Euro Verdienst. Große Sprünge sind damit im Alter allerdings nicht möglich. Die Linksfraktion im Bundestag rechnet vor: Wer 45 Jahre in einem Minijob für 450 Euro arbeite, komme auf nur 205,70 Euro Rente.

Weitere Grenzwerte zur Sozialversicherung 2013 klar

Inzwischen stehen alle Grenzwerte für die Sozialversicherung 2013 fest. Details stehen in der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013. Folge: In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Grenzen um 200 Euro auf 5.800 Euro im Westen sowie um 100 Euro auf 4.900 Euro im Osten (einschließlich Berlin) – siehe Tabelle. Da im Gegenzug der Beitragssatz von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinkt, zahlen besser verdienende Arbeitnehmer, die den halben Beitragssatz selbst bestreiten müssen, im Westen der Republik kaum mehr.

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung im Westen der Republik steigt, steigt zugleich die Chance für Arbeitnehmer auf mehr Entgeltumwandlung. Maximal sind Einzahlungen in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung begünstigt – bundesweit. Das entspricht 2013 dann 2.784 Euro pro Jahr (2012: 2.688 Euro). Die Entgeltumwandlung kann damit dynamisiert werden – im Gegensatz zur Riester-Rente.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, deren Werte genau 75 Prozent der Werte für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ausmachen, wird es für Besserverdiener unter den Versicherten 2013 teurer – auch wenn der Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 8,2 Prozent) nicht steigt. Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln wollen, können dies 2013 ab 4.350 Euro Monats-Bruttoeinkommen tun; bisher liegt die Grenze bei 4.237,50 Euro.

Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2013 (Angaben in Euro)

Rechengröße

BBG 2012

BBG 2013

Renten- und Arbeitslosenversicherung

West

5.600

5.800

Ost

4.800

4.900

Kranken- und Pflegeversicherung

bundesweit

3.825

3.937,50

Versicherungspflichtgrenze1  

4.237,50

4.350

Bezugsgröße

West

2.625

2.695

Ost

2.240

2.275

Entgeltumwandlung in Betriebsrente2

bundesweit

2.688

2.784

1 Mindest-Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer, um in PKV wechseln zu können

2 maximal 4 Prozent der BBG West in gesetzlicher Rentenversicherung gefördert

Quelle: BMAS