Permanente Wechsel zwischen GKV und PKV

Der Nettoneuzugang in der PKV-Vollversicherung bewegte sich mit 80.800 Personen im Jahr 2011 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (84.700). Der Marktanteil der privaten Krankenversicherung (PKV) im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich damit auf 11,3 Prozent erhöht, heißt es im PKV-Rechenschaftsbericht 2011.

Neben dem Nettoneuzugang gibt es zwei weitere Größen, die die Bestandsveränderungen in der PKV beschreiben: die Wanderungsbewegung zwischen PKV und GKV und den Bruttoneuzugang.

Was Wanderungsbewegung und Bruttoneuzugang bedeuten

Die Wanderungsbewegung zeigt, wie viele Kunden zwischen beiden Systemen wechseln. Die Rückkehr in die GKV ist für einen Privatversicherten grundsätzlich nur möglich, wenn er versicherungspflichtig wird, zum Beispiel weil sein Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, oder wenn er als beitragsfreies Familienmitglied gesetzlich versichert sein kann. Jedes Jahr wechseln deutlich mehr Menschen von der GKV in die PKV als umgekehrt – siehe Tabelle.

Im Bruttoneuzugang werden alle Personen gezählt, die eine PKV-Vollversicherung neu abgeschlossen haben. Im Gegensatz zur Wanderungsbewegung sind hier deshalb auch die Zugänge durch Geburten und Wechsel aus anderen PKV-Unternehmen enthalten. Die Abgänge aus der PKV durch Kündigung oder Tod werden jedoch nicht berücksichtigt.

Wechsel in PKV für Gutverdiener wieder nach einem Jahr möglich

Die hohe Zahl für 2010 ergibt sich vor allem daraus, dass die hohen gesetzlichen Hürden zum Wechsel in die PKV etwas abgebaut worden sind. Von der gesetzlichen Kasse in die PKV durfte nur wechseln, wer als Arbeitnehmer drei aufeinander folgende Jahre höheres Einkommen aufzuweisen hatte als die Versicherungspflichtgrenze, die jährlich an die Lohnentwicklung angepasst wird. Inzwischen ist der Wechsel schon nach einem Jahr erlaubt.

Zur Erinnerung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stieg die Beitragsbemessungsgrenze 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro pro Monat. Unabhängig davon existiert eine Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer in die PKV wechseln können. 2012 stieg sie von 4.125 Euro Monatsbruttoeinkommen auf 4.237,50 Euro (siehe früherer Artikel).

Später Umstieg in die GKV kaum möglich

Der Wechsel ist jedoch an enge Gründe geknüpft. Ab dem Alter von 55 Jahren klappt die Rückkehr in die GKV nur, wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht bereits einmal in der GKV versichert war und man selbst und der Ehepartner  weder mindestens die Hälfte dieser fünf Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen Selbstständigkeit nicht versicherungspflichtig war. „Wer sich bereits früh für die PKV entschieden hatte, soll dort auch im Alter versichert bleiben“, sagte Dr. Jan Boetius, früherer Vorstandschef der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Die Angst vor Beitragssteigerungen im Alter ist jedoch häufig unbegründet. Die Beiträge für PKV-Versicherte ab dem Alter 65 sind weitgehend stabil. In einzelnen Fällen gebe es bei betagten PKV-Versicherten dank der Rückstellungen sogar einen Beitrag nahe Null, gab PKV-Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte bei Vorstellung der Bilanz 2011 zu Protokoll.

Wanderungsbewegungen von Krankenversicherten

 

Kriterium

2011

2010

Veränderung zu 2010 (%)

Übertritt zur PKV

231.900

227.700

+ 1,8

Abgang zur GKV

156.800

153.200

+ 2,3

Saldo aus PKV-Sicht

+75.100

+ 74.500

+ 0,8

Nettoneuzugang PKV

80.800

84.700

+ 0,9

Bruttoneuzugang PKV

488.300

498.000

- 1,9

 Quelle: PKV-Rechenschaftsbericht 2011