Pläne zur bAV-Reform begrüßt

Die Pläne zu einer Reform der betrieblichen Altersvorsorge werden mehrheitlich begrüßt. Eine Aufstockung der steuerlichen Anreize und die Lockerung der Arbeitgeberhaftung zielen in die richtige Richtung.

So begrüßte der BVK die Pläne für eine bAV-Reform. Wenn spätere bAV-Renten als Freibeträge auf eine mögliche Grundsicherung im Rentenalter anerkannt werden, ist das ein klarer Anreiz für Geringverdiener. Weiterhin ist auch die Aufstockung der steuerlichen Förderung zu begrüßen – diese soll auf sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden – sozialversicherungsfrei aber weiterhin nur vier Prozent. Der BVK empfiehlt jedoch noch eine höhere Förderung von bis zu zehn Prozent steuerliche Förderung.

Ebenso sind die Pläne zu begrüßen, dass Firmen nur noch für die Beiträge und nicht mehr für die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten garantieren müssen. Das helfe vor allem klein- und mittelständischen Arbeitgebern (KMU), da gerade hier die bAV ausgeweitet werden müsse, was aber im Niedrigzinsniveau derzeit kritisch sei. So scheuten sich viele Unternehmen zu Recht vor der Haftung von zugesagten Renten.

Die Pläne auch Arbeitgebern eine steuerliche Verrechnung von 30 Prozent zu gewähren, wenn diese jährlich für Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV einzahlen, sei zu begrüßen.

Obsolet erscheint dann das Konzept, die bAV zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zu organisieren. Das freue den BVK, da man zweifelt, dass Gewerkschaften und KMU gegenüber Versicherungsvermittler die Expertise in der betrieblichen Altersversorgung haben.

Die Pläne, welche noch vor dem Bundestagswahlkampf 2017 verabschiedet werden sollen, werden genau beobachtet. Schließlich solle die Abdeckungsquote von derzeit 60 Prozent deutlich erhöht werden. Nur so könne man Altersarmut verhindern.