Richtig versichert im Studium

Bald beginnt das neue Semester und damit ein neuer Lebensabschnitt für viele Studenten. Hier geht es nicht nur darum, eine passende Bleibe in der Nähe der Universität zu finden, sondern auch über einen ausreichenden Versicherungsschutz nachzudenken. Welche Versicherungen sind im Studium notwendig?

Als erstes sollte die Krankenversicherung geprüft werden. In der Regel sind Studenten bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern (Familienversicherung) kostenlos mitversichert. Danach müssen sich Studenten jedoch um eigenen Krankenversicherungsschutz bemühen. Hier greift noch bis zum 30. Lebensjahr, bzw. bis zum 14. Fachsemester die gesetzliche Studentenversicherung, welche einen pauschalen Sockelbetrag verlangt, sowie einen Zusatzbeitrag – je nach Krankenkasse. Nach dem 30. Lebensjahr, bzw. nach dem 14. Fachsemester muss man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Anders ist es hingegen, wenn die Eltern privat krankenversichert sind. Hier muss sich der Student entscheiden, ob er sich gesetzlich krankenversichert oder privat. Bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Student je nach gewähltem Tarif eine individuelle Prämie. Danach ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studium nicht mehr möglich.

Als weiterer elementarer Punkt ist die private Haftpflichtversicherung zu prüfen. Sofern der Student noch ledig ist, kann er sich kostenlos über die Eltern im Familientarif mitversichern. Das ist auch der Fall, wenn man nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung unmittelbar ein Studium aufnimmt. War der Student schon vorher berufstätig, benötigt er eine eigene Haftpflichtpolice.

Weiter ist die Berufsunfähigkeitsversicherung anzuraten. Denn auch Studenten können durch Unfall oder einer schweren Krankheit berufsunfähig werden. In jungen Jahren, wo der Gesundheitszustand noch gut ist, sind die Prämien auch nicht allzu hoch. Wichtig ist der Einschluss einer Nachversicherungsgarantie, mit der Studenten später bei Heirat oder Nachwuchs ohne erneute Gesundheitsprüfung die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen können.

Sind Studenten mit eigenem Kfz unterwegs, so ist die Kfz-Versicherung gesetzliche Pflicht. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden am eigenen Auto, bspw. wenn man ein Wildtier anfährt oder wenn das Kfz gestohlen wird. Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei böswilligen Schäden, wie Vandalismus oder auch selbst verursachte Schäden. Aufgrund der hohen Prämien in der Kfz-Versicherung sollten Studenten Optionen wie Werkstattbindung oder Selbstbehalte nutzen.

Die meisten Studenten gründen mit Beginn des Studiums auch eigene Haushalte. Hier kann dann eine Hausratversicherung sinnvoll sein, welche die Ausstattungen der Wohnung, wie Möbel, Computer oder Kleidung bei Beschädigung oder Einbruch ersetzen. Bei einem Erststudium sind bei manchen Versicherern auch die Studentenwohnungen über die Hausratversicherung der Eltern gedeckt. Hier ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Eltern notwendig oder ein Anruf beim jeweiligen Ansprechpartner. Bei der eigenen Versicherung ist auch meist das Fahrrad in der Versicherung eingeschlossen, wenn dieses entwendet wird. Aber auch hier sollten die Bedingungen dazu genau gelesen werden, da einige Versicherer nur den Diebstahl aus einem geschlossenen Kellerraum versichern, andere hingegen generell, wenn das Fahrrad durch ein Schloss gesichert war.