Riestern ohne Job

Für Berater ergibt sich daraus das Problem, solche „Ausnahmesituationen“ richtig zu bewerten und gegebenenfalls zu begleiten, damit der Kunde auch in finanziell schwieriger Lage bedarfsgerechte Altersvorsorge aufbauen kann. Die Regeln hat die Zeitschrift Finanztest in der Februar-Ausgabe gut erklärt.

Vordergründig ist die Riester-Rente für Arbeitnehmer und zunehmend für Beamte gedacht. Der Ehepartner eines Riester-Anlegers ist „mittelbar förderberechtigt“. Auch ohne Pflichtversicherungs-Job kann er einen eigenen Vertrag ansparen und muss dazu nur den Sockelbetrag von mindestens 60 Euro jährlich einzahlen. Um die vollen 154 Euro zu erhalten, muss jedoch der unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer, also der arbeitende Ehepartner, mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens in seinen Vertrag eingezahlt haben. Dann bekommen beide die volle Zulage.

Den Sockelbetrag sollten auch Erziehende einzahlen, die in den ersten drei Jahren nach der Geburt ihres Kindes sogar unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung besitzen. „Alle Erziehenden bekommen für jedes Kind drei Jahre auf dem gesetzlichen Rentenkonto gutgeschrieben“, so Finanztest. Selbst wer eigentlich Unternehmer ist, ist in dieser Zeit pflichtversichert und hat daher Anspruch auf Riester-Förderung. Wer in der Erziehungszeit kein Geld verdient oder nur Elterngeld bekommt, muss lediglich 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Steigt man nach den drei Jahren Erziehungszeit wieder in einen SV-pflichtigen Job ein, gelten die normalen Riester-Regeln. Wer weiter zu Hause bleibt und verheiratet ist, kann die mittelbare Förderung für Ehepartner in Anspruch nehmen. Und wer als Single weiterhin nicht arbeitet,  kann den Vertrag ohne Förderung weiterführen.

Hartz-IV-Empfänger werden – wie ALG I-Empfänger – laut Finanztest Pflichtversicherten gleichgestellt und können die Riester-Förderung nutzen. Betroffene haben allenfalls das Problem des Übergangs-Jahres im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit: Wer 50.000 Euro im Jahr 2011 verdient hat und jetzt arbeitslos wird, muss 2.000 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Ein Jahr später passt sich der Mindesteigenbeitrag der veränderten Finanz-Lage an. Günstig: Das Riester-Vermögen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung für ALG II / Hartz IV nicht herangezogen, bleibt also während der Ansparphase unangetastet.

Bei langer Krankheit und Erwerbsunfähigkeit gilt: Solange Krankengeld bezogen wird, bleibt der Anspruch auf Riester-Förderung bestehen. Gibt es anschließend gesetzliche Erwerbsminderungsrente, so bleibt die Riester-Förderung erhalten, wenn der Betroffene vor dem Rentenstart pflichtversichert war.

Wer ehrenamtlich Angehörige pflegt – und zwar mindestens 14 Stunden pro Woche –, dem bezahlt die Pflegekasse dafür eigene Rentenversicherungsbeiträge. Damit sind dann auch die pflegenden – meist die Tochter des pflegebedürftigen Elternteils – für die Riester-Förderung berechtigt. Wer neben der Pflege nicht mehr berufstätig sein kann, bei dem genügt wiederum der  Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr für den Riester-Vertrag.

Der Download des Artikels „Heim-Riester“ kostet nur 0,75 Euro, das komplette Heft 4,50 Euro.