Standmitteilungen der Lebensversicherer gerügt

Derzeit halten sich nur fünf Versicherer an die gesetzlichen Vorgaben der jährlichen Standmitteilung der Lebensversicherer. Das hat eine aktuelle Studie ergeben. Die weiteren Versicherer geben den Verbrauchern lediglich einen unvollständigen Überblick über die Entwicklung ihrer Lebensversicherungsverträge. Manche missachten die gesetzlichen Vorgaben fast vollständig.

Die Lebensversicherer Württembergische Leben, Volkswohl Bund, VGH Provinzial, R+V Versicherungen und PB Lebensversicherung halten sich vollumfänglich an die Vorgaben zur Standmitteilung der Lebensversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Gesetz verlangt hier nach §153 Abs. 1 und 3 VVG den Ausweis der dem jeweiligen Vertrag rechnerisch im vollem Umfang zugordneten Bewertungsreserven. Viele Versicherer weisen hier lediglich die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven – sogenannter Sockelbeitrag – aus, was jedoch nicht den Anforderungen aus §155 VVG in Verbindung mit §6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV entspricht.

Dean Goff, Vorstand der PiL sieht es leider als gängige Praxis an, dass nur wenige Versicherer die Karten transparent und nachvollziehbar auf den Tisch legen. Die hauseigene Studie analysierte die aktuellen Standmitteilungen von mehr als 90 Prozent der Lebensversicherer (35 stärksten Lebensversicherer nach Beitragssumme).

Die transparente, jährliche Unterrichtung der Lebensversicherungsnehmer diene laut BaFin dem Zweck, während der außerordentlich langen Laufzeiten von Lebensversicherungen Klarheit über die Entwicklung zu verschaffen. Wird jedoch nur der Sockelbeitrag ausgewiesen, wird es dem Versicherungsnehmer unmöglich gemacht, sich insbesondere über den aktuellen Rückkaufswert des Vertrages zu informieren.

Neben den fünf Spitzenreitern bezüglich Transparenz erfüllen die meisten anderen Versicherer mehr als 80, bzw. 50 Prozent des Auslegungsentscheids der BaFin. Die übrigen Versicherer teilen nicht mit, wie hoch die Bewertungsreserve oberhalb des Sockelbeitrags ist oder wie hoch konkret die Sockelbeteiligung sei. Deshalb sei nicht schlüssig, inwieweit diese beiden Werte im mitgeteilten Rückkaufswert, aber auch der Ablaufleistung, enthalten sind oder noch addiert werden müssen. Gerügt wurden konkret HUK-Coburg, Nürnberger, Öffentliche Braunschweig, HDI-Gerling, Allianz und weitere für die Intransparenz der beiden Kennzahlen.

Doch nicht nur die Bewertungsreserven sollten laut Studie gerügt werden. Auch die Garantieleistung lässt hinsichtlich Transparenz zu wünschen übrig. Ein klarer Entscheid der BaFin wie bei den Bewertungsreserven wäre auch bei der Garantieleistung wünschenswert. Die Versicherungsnehmer bleiben hier im Dunkeln, was eine Garantieleistung alles beinhalten müsse. So kommen nur ganz wenige Versicherten in den Genuss zu wissen, was zum Ablauf als garantierte Ablaufleistung ausgezahlt werde, inkl. zum Stichtag fest zugeschriebenen Überschüssen der Vergangenheit. Auch das wird eigentlich vom Gesetzgeber in der VVGInfoV gefordert.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch zu wissen, dass ein und derselbe Versicherer durchaus einzelne Kunden besser oder schlechter informiert. Je nach Tarifverbund werden unterschiedlich transparente Wertmitteilungen versendet.

In der Studie wurden 23 relevante Kennzahlen in den Mitteilungen geprüft. Diese sollen dem Kunden Anhaltspunkte geben, wie sich der Vertrag entwickelt. An der Spitze stehen hier die AXA und Debeka, dahinter Cosmos, Ergo und LVM, welche transparent über viele Kennzahlen aufklären. Die Unternehmen mit der geringsten Transparenz sind die Stuttgarter Lebensversicherung, Nürnberger Lebensversicherung und die HUK Coburg.