Studie zu Unisex-Veränderungen

Der europäische Versicherungsverband (CEA) hat die wirtschaftlichen Auswirkungen von Unisex-Tarifen auf Versicherungskunden untersuchen lassen. Die Studie des Beratungsunternehmens Oxera zeigt: „Das Verbot von Geschlechtsdifferenzierung hat eine Reihe von unbeabsichtigten, negativen Konsequenzen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die gesamte Gesellschaft“, sagt Michaela Koller, Generaldirektorin des CEA.

Je nach Produkt werden sich die Beiträge mal für Frauen, mal für Männer erhöhen. Ursache sind zwei Effekte – Umverteilung und Sicherheitszuschläge. Zur Umverteilung: Die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen müssen zu einer einheitlichen Prämie verbunden werden. Dabei werden die Prämien vom Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt. Zu Sicherheitszuschlägen: Die Unternehmen wissen nicht, welchen Anteil die Geschlechter in ihrem Neugeschäft haben werden. Diese Unsicherheit erhöht das Risiko. Die Versicherer müssen dies in der Kalkulation berücksichtigen, damit sie Ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen können. Deshalb müssen sie zusätzliche Sicherheiten einkalkulieren.

Oxera prognostiziert nach Auswertung von Daten aus verschiedenen europäischen Ländern folgende Auswirkungen allein aufgrund des Umverteilungseffektes: In der privaten Rentenversicherung erhalten Männer künftig eine im Schnitt 4,0 Prozent niedrigere Leistung. Die Risiko-Lebensversicherung wird für Frauen um mindestens 30 Prozent teurer – siehe Grafik. Und in der Kfz-Versicherung müssen junge Frauen mit mindestens 11 Prozent Beitragssteigerung rechnen. Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien zeigen zudem, dass Unisex-Tarife zu einem höheren durchschnittlichen Beitragsniveau für beide Geschlechter führen – vor allem wegen der erforderlichen Sicherheitszuschläge.

Die Studie folgert, dass solche massiven Preisveränderungen dazu führen könnten, dass massenhaft auf die nötige Vorsorge verzichtet wird, wenn sich die Produkte verteuern. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach es ab 21. Dezember 2012 für Frauen und Männer bei Neuverträgen keine Beitragsunterschiede mehr geben darf (Az.: C-236/09), rüttelte die europäische Justiz an den Grundfesten der Versicherungsmathematik.

Wenig bekannt sind die Auswirkungen auf solche Bereiche wie BU-Policen und die PKV, zu denen die Studie nichts sagt. Beispiel PKV: Um Fehlanreize und Bestandswechsel zu vermeiden, scheint die Umsetzung des EuGH-Urteils auch für den Bestand unausweichlich. Immerhin schätzen Experten, dass es zu Beitragserhöhungen im Bestand bei jungen Männern von weit über 10 Prozent, bei alten Frauen teilweise noch mehr kommen könnte, wenn man keine zusätzliche Umlage einzieht. Ob die BaFin da mitspielt, ist allerdings fraglich.

Bei BU-Verträgen dürfte es für Frauen tendenziell preiswerter, aber insgesamt für beide Geschlechter teurer werden. Deutsche Frauen bekommen im Schnitt mit 49,66 Jahren ihre erste gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Männer mit 50,81 Jahren. Neben dem Geschlecht samt Lebenserwartung spielt hier aber insbesondere der Beruf als maßgebliches Risiko-Merkmal eine wichtige Rolle bei der Kalkulation. Eine Fülle statistischer Daten lieferte kürzlich der Marktbeobachtungsdienst map-report mit seiner Analyse „Risiko Berufe und Berufsunfähigkeit“ (Nr. 781 – 783/2011).