Leserbrief vom 18.09.2012

Tilgungsaussetzung mit LV

An der Systemtik der Tilgungsaussetzung mit LV für Baufinanzierungen vor dem 1.1.2005 hat sich mit der Mitteilung des BMF nichts geändert. Wer bis heute die steuerrechtlichen Aspekte dieser Finanzierung nicht im Griff hat, ist ein schlechter Finanzdienstleister oder ein blauäugiger Bauherr.
Der Autor hat das eigentliche Problem richtig genannt, nämlich: Bringt die LV auch die versprochene oder anviserte Auszahlung am Ende der Laufzeit oder nicht? Da sind große Zweifel angebracht.

Heinrich Bockholt Prof.

Zum Artikel: Meist keine Steuer auf Tilgungsaussetzungsmodelle

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