Transaktionen bei allen Finanzinstrumenten sollen besteuert werden

Die Bundesregierung will ein Modell entwickeln lassen, das die Finanzmärkte an den Kosten der Finanzkrise beteiligt. Es soll sich aber nicht um eine umfassende Besteuerung aller Finanzgeschäfte (Finanz-Transaktionssteuer) handeln, weil die weder in der gesamten Europäischen Union noch in der Eurozone durchsetzbar ist, sondern den Börsenumsatz besteuern.

Betroffen wäre der Umsatz mit Aktien, Anleihen, Derivaten und Devisen. Diese Kosten dürften die Banken aber auf ihre Kunden umlegen. Eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe hat die Kosten mit Verweis auf einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission genannt: bei jedem Kauf von Aktien und Anleihen jeweils 0,1 Prozent, beim Kauf von  Derivaten, Investmentfonds und Devisen jeweils 0,01 Prozent.

Frankreich macht im Sommer ernst

In Frankreich sollen Aktien und Derivate – insbesondere die Absicherungskontrakte Credit Default Swaps (CDS) – mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent pro Kauf belegt werden (siehe früherer Artikel). Die Steuer soll nur Aktien von Unternehmen mit Sitz in Frankreich treffen und nur von den Käufern, aber nicht von den Verkäufern bezahlt werden. Frankreich erhofft sich damit vollständigen Ersatz für die 2008 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer.

Fondsgesellschaften und Versicherer in Deutschland haben vorsorglich bereits vor den hohen Kosten für ihre Kunden gewarnt, wenn Börsenumsätze auch hierzulande besteuert werden. Vor allem die private Altersvorsorge wäre stark betroffen. Die Lebensversicherer schichten ihre Portfolios allerdings seltener um und halten Papiere oft bis zur Endfälligkeit, weshalb ihre konventionellen Produkte seltener von der Steuer betroffen sein dürften. Gleichwohl fordert der GDV, dass Altersvorsorgeprodukte von der Transaktionssteuer ausgenommen werden.

In Deutschland noch keine Entscheidung

Entschieden ist aber noch nichts. Wegen der Zustimmung zum europäischen Fiskalpakt, für den im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, will die Bundesregierung die Börsensteuer auf Druck der Opposition einführen.

Eine Börsenumsatzsteuer hat es in Deutschland bis 1990 gegeben. Damals nahm der Bund 422 Millionen Euro ein, indem er beim Kauf öffentlicher Anleihen 0,1 Prozent und bei anderen festverzinslichen Wertpapieren und Aktien 0,25 Prozent auf den Kurswert erhob. Die Steuer war abgeschafft worden, um den Finanzplatz im internationalen Wettbewerb zu stärken.