Unwetterschäden: Was leisten Versicherungen

Das Tief Elvira sorgte in den vergangenen Tagen für heftige Schäden. Vor allem der Süden und Südwesten waren betroffen. Viele Betroffene Fragen sich, was die Versicherung von den Schäden übernimmt. Ein Überblick der verschiedenen Versicherungsarten.

 

Wohngebäudeversicherung

Übliche Wohngebäudeversicherungen decken alle Sturmschäden an den Gebäuden ab. Auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Hagel sind abgedeckt. Folgeschäden, die im Zusammenhang mit diesen Schäden stehen, sind ebenso abgesichert. Konkret leistet die Versicherung für die Schäden, die der Gebäudeeigentümer beseitigt um das Gebäude wieder in Stand zu setzen. Experten raten, dass eine solche Versicherung in jedem Fall abgeschlossen werden soll. Hausverwaltungen schließen diese Versicherungsart in der Regel für die einzelnen Eigentumswohnungen ab. Je nach Region sind die Versicherungsbeiträge unterschiedlich hoch. Hier werden die Beiträge je nach Gefahrenzone ermittelt. Wo es häufig zu Schäden kommt, sind oftmals teuer.

 

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden durch Einbruch, Brand und Leistungswasser ab, sondern auch Sturmschäden an Einrichtungsgegenstände. Folgeschäden sind ebenso abgesichert. Wenn bspw. ein Sturm einen Dachschaden verursacht und dadurch Hausrat beschädigt wird, leistet auch die Hausratversicherung. Ein Zusatz ist die Glasversicherung, welche Bruchschäden an Glas von Fenster, Türen und Dächern übernimmt. Ebenso die Kosten für eine Notverglasung. Noch nicht fertig gestellte Gebäude sind nur durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt.

 

Kaskoversicherung

Schäden an Autos sind durch die Kaskoversicherung abgeckt. Hier sollte man zwischen Teilkasko und Vollkasko unterscheiden. Fallen durch einen Sturm Bäume, Äste oder Dachpfannen auf das Auto, so leistet die Teilkaskoversicherung. Notwendige Reparaturen werden übernommen oder der Zeitwert erstattet. Vollkaskoversicherungen leisten desweiteren auch für mittelbare Sturmschäden, für die Teilkaskoversicherungen nicht mehr leisten. Hier kann es bspw. vorkommen, dass ein unachtsamer Fahrer mit einen schon länger auf der Straße liegen Stamm zusammenprallt.

 

Was sollten Versicherte im Schadenfall tun?

Schäden sollten so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Notdürftige Reparaturen sind vor Eintreffen des Gutachters erlaubt, um Folgeschäden in Grenzen zu halten. Hier sollten jedoch vorher noch Fotos von der Schadensstelle gemacht werden, so die Experten.