Versicherungsschutz für Internet-Nutzer

Arag bietet seit 1. Oktober eine Rechtsschutzversicherung speziell für Internetnutzer an. Neben dem Schutz bei Streitigkeiten um Onlineeinkäufe oder Schadenersatz bei Missbrauch persönlicher Kartendaten umfasst die Police auch einen Service, der den guten Ruf retten soll. Nimmt zum Beispiel der Ruf eines Versicherten im Internet Schaden („Shitstorm“), zahlt sie die rechtliche Abwehr. Arag spricht von einer Innovation. Doch viel Neues enthält das Angebot nicht, meint die Stiftung Warentest in einem Schnelltest.

Den guten Ruf im Internet retten

Die Versicherung soll helfen, wenn jemand im Internet beleidigt wird oder Fotos ohne Einwilligung des Betroffenen in sozialen Netzwerken verwendet werden. Schädigung der „e-Reputation“ nennt Arag solche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Schaut man ins Kleingedruckte des Versicherungsvertrages, schmilzt der Schutz zusammen. Nur wenn die Rufschädigung in einem Blog, einem Internetforum, einem sozialen Netzwerk oder auf einer Webseite stattfindet, hilft die Police. Wird der Ruf dagegen durch die Online-Seiten der Presse beschädigt, leistet der Versicherer nicht.

Günstig klingt zunächst der Urheber-Rechtsschutz bei Abmahnungen. Viele Internetnutzer könnten einen solchen Schutz tatsächlich gut gebrauchen, denn Abmahnungen – etwa wegen Teilnahme an illegalen Internet-Tauschbörsen für Filme und Musik – häufen sich. Bislang schließen Rechtsschutz-­Policen Ärger um Urheberrechte in der Regel aus. Aber: Kunden im web@aktiv-Tarif werden nicht umfassend geschützt, kritisiert die Stiftung Warentest: Laut AVB wird nur die anwaltliche Erstberatung bezahlt – maximal 190 Euro. In der Praxis verlangen Anwälte in solchen Fällen jedoch außergerichtlich mehr als das Doppelte plus Mehrwertsteuer.

Bedingter Schutz vor Missbrauch von Kreditkartendaten

Gedeckt ist der Rechtsschutz für den Fall, dass mit Kreditkartendaten Missbrauch betrieben wird. Solche Absicherung gehört inzwischen zum Standardschutz der meisten Rechtsschutz­-Policen. Wer von einem Trickbetrüger oder Dieb um seine Kartendaten gebracht wurde, hat von diesem Schutz allerdings nur dann etwas, wenn der Täter tatsächlich gefasst wird und finanziell noch in der Lage ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Arag-Tarif verspricht auch Hilfe bei Online-Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz und hat Praxisfälle ins Internet gestellt. Kunden bekommen von der Arag also finanzielle Hilfe, um zum Beispiel Beleidigungen aus dem Netz zu bekommen. Da helfen auch herkömmliche Rechtsschutz­-Policen, deren Schutz sogar weiter geht: Sie gewähren Schutz oftmals auch bei Mobbing außerhalb des Internets. Allerdings schließen normale Rechtsschutz-­Policen Streitigkeiten um Urheberrechte zum Beispiel für Fotos oder Videos in der Regel aus.

Hier hilft der Arag-Tarif. Verwendet zum Beispiel ein Facebook-Nutzer unerlaubt fremde Fotos, könnte der Hobby-Fotograf auf die Hilfe der Arag zählen. Beispiel Internetmobbing bei Schülern: Die meisten Rechtsschutzpolicen helfen da nicht weiter, Arag dagegen zahlt auch bei Cybermobbing und Beleidigungen. Wenn klärende „Gespräche in der Schule nicht genügen, hilft oft nur ein Brief vom Anwalt", sagt Arag-Vorstand Matthias Maslaton.

Nicht ganz billig und nur im privaten Bereich geschützt

Der „innovative Online-Schutz“ ist sachlich betrachtet ein etwas zugespitzter normaler Rechtsschutz, der jedoch nur für das Internet gilt, und auch dort nur für die private Nutzung. Maslaton hat gegenüber der Stiftung Warentest eingeräumt: Das Neue sei im Wesentlichen die Bündelung von Rechtsschutzangeboten, die für Internetnutzer interessant sein könnten. Dort, wo der Tarif tatsächlich neu ist und vielen Menschen helfen könnte – bei der Abwehr von Abmahnungen nach illegalem Filesharing zum Beispiel – hilft er nur bis zur Grenze von 190 Euro. Angesichts dieses Mehrwertes ist der Monatsbeitrag relativ hoch: Singles mit oder ohne Kinder zahlen 8,42 Euro, Familien 9,90 Euro.

In Frankreich verkaufen Axa und Swiss Life bereits Policen gegen Onlinemobbing mit ähnlichen Dienstleistungen – zum Preis von 13 bzw. 9,90 Euro pro Monat für Einzelpersonen. In Deutschland ist Arag der erste Anbieter. Bislang bieten spezielle Internet-Haftpflicht-Policen einen Teil der Deckung – auch bei Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte.