Versicherungsschutz während der EM – das sollte man beachten

Die EM 2016 steht vor der Tür. Fußballbegeisterte sollten in dieser Zeit auf einige Dinge achten, damit das Fußballvergnügen auch in dieser Zeit genossen werden kann und es rechtlich keine Probleme gibt.

Fanutensilien im Straßenverkehr

Sehr beliebt sind Fahnen im und am Kfz anzubringen. Hierbei haftet jedoch der Halter für Schäden, die dadurch entstehen. So beispielsweise bei der kleinen Fahne, die am Kfz-Fenster angebracht werden kann. Sollte die Befestigung brechen, so haftet der Halter für Schäden, die am Folgefahrzeug Schäden verursacht. Diese Fahnen haben nämlich keine TÜV-Zulassung. Vor der Autobahnfahrt sollte diese in jedem Fall entfernt werden, da das Plastik bei hohen Geschwindigkeiten nicht standhält. Weiter sollte bei parkenden Kfz diese Fahne entfernt werden, da das Anbringen des Plastikhalters im Fensterspalt das Risiko eines Einbruchs erhöht. Unter Umständen wehrt sich die Versicherung gegen eine Schadensregulierung. Werden Fahnen auf der Motorhaube angebracht, so sollte diese gut befestigt oder bei längeren Fahrten entfernt werden. Bei Unfällen, die aufgrund mangelnder Sicht entstehen, gibt es meist Probleme. So auch bei Fahnen, Vimpeln oder Aufklebern, die im Innenraum oder an den Fensterscheiben angebracht werden, sollte für ausreichende Sicht gesorgt werden. Evtl. sollte man nach dem Autokorso die Utensilien entfernen.

Public Viewing

Wer Public Viewing veranstaltet, sollte für die behördliche Genehmigung sorgen. Zudem darf im Gewerbegebiet ein Geräuschpegel von 65 Dezibel (dB) und in Wohngebieten nicht 55 dB überschreiten. Ab 22 Uhr sogar nur noch 50 dB, bzw. 45 dB in Mischgebieten und 40 dB in Wohngebieten. Letzteres entspricht dem Geräuschpegel einer Schreibmaschine. Bei der Fußball-EM gelten jedoch andere Werte, da die Fanmeilen als Sportanlagen gelten. Hier gibt es dann Ausnahmen. Besonders bei den Abendspielen sollte auf einen geringeren Geräuschpegel geachtet werden, um beim „Public Viewing“ bspw. im Garten die Nachbarn nicht zu verärgern. Im Zweifel sollte man sich bei den zuständigen Ordnungsämtern informieren.

EM-Spiele während der Arbeitszeit

Gerade die Wochentagsspiele um 15 und 18 Uhr dürfte für viele Arbeitnehmer ein Dorn im Auge sein. Hierbei weisen Experten darauf hin, dass nicht einfach ein Radio oder Fernseher am Arbeitsplatz aufgestellt werden darf. Hier sollte man vorher mit dem Arbeitgeber abklären, was möglich ist. Am Besten in einer schriftlichen Betriebsvereinbarung festhalten. Eine Abmahnung kann es vom Arbeitgeber geben, wenn man die Arbeit einfach liegen lässt, um Fußball zu schauen.