Verwirrende Übergangslösungen bei Unisex-Angeboten

Jeder Versicherer gestaltet seine eigenen Übergangslösungen. „Das sorgt für Verwirrung am Markt“, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen. Gleichwohl sind im Einzelfall Preisvorteile von 100 Euro möglich, konstatiert Schinnenburg mit Blick auf  die Analyse- und Vergleichstools seines Hauses, in denen aktuell über 70 Tarife integriert sind, die bereits jetzt auf der neuen Unisex-Kalkulationsgrundlage basieren.

Bis zum 21. Dezember 2012 steht das „Gleichziehen“ der Beiträge von Männern und Frauen im Neugeschäft vieler Sparten vor allen Versicherern, die zu einem höheren durchschnittlichen Beitragsniveau für beide Geschlechter führen könnten – vor allem wegen der erforderlichen Sicherheitszuschläge, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Oxera (siehe früherer Artikel).

Häufig werden Bi- und Unisex-Tarife parallel geboten

Bei den neuen Übergangslösungen wird nun das Risiko von beiden Geschlechtern gleich getragen. Daher wird mit der neuen Regelung jeweils das Geschlecht preislich bevorteilt, das in der jeweiligen Sparte das höhere Risiko hat. Folge: Im parallel weiter angebotenen Bisex-Tarif wird dieses Risiko weiterhin mit einem verhältnismäßig höheren Beitrag bewertet. Daher dürften diese Alt-Tarife stets von Männern oder Frauen gesucht bzw. strikt gemieden werden.

Bei Unisex-Übergangslösungen dagegen kann es in der Altersvorsorge, der privaten Kranken- sowie Pflegeversicherung bereits jetzt zu günstigeren Tarifen für Frauen kommen. „Bei der Risikolebensversicherung sind es die Männer, die von den vorgezogenen Unisex-Lösungen profitieren“, so Schinnenburg. Je nach Beitrag kann die Ersparnis bei einem Rententarif für Frauen leicht 100 Euro im Jahr ausmachen, während Männer bei einer Risiko-Lebensversicherung je nach Versicherungssumme um die 80 Euro im Jahr weniger zahlen als in dem bisherigen Bisex-Tarif, hat Morgen & Morgen beobachtet.

Weiter Unklarheit zum Wechselrecht in der PKV

Allerdings sind gerade in der PKV noch einige Rechtsfragen offen. Wenn die künftigen Neuzugangsbeiträge für junge Frauen niedriger als für gleichaltrige Frauen im Bestand ausfallen, wäre dies gesetzwidrig (nach § 12 Absatz 4 Satz 2 VAG). Folge: Das Gesetz müsste geändert werden. Zudem kann jeder Bestandskunde verlangen, seinen bisherigen Tarif ebenfalls in einen gleichartigen Unisex-Tarif umzustellen (siehe früherer Artikel). Solange das Wechselrecht unklar ist, bleiben weiter Fragezeichen für die Kalkulation (siehe früherer Artikel).

Gerade in der PKV hat sich die Continentale gegen die Einbeziehung des Bestandes in die Unisex-Kalkulation ausgesprochen. In der Lebensversicherung ist das Unternehmen dagegen vorgeprescht und hat seine Tarifgeneration 2012 sogar mit einem „Unisex-Retter" versehen (siehe früherer Artikel). Damit will man vermeiden, dass der Kunde bei künftigen Vertragsänderungen in der Unisex-Welt landet und höheren Beitrag zahlen muss.

Continentale rettet alte Rechnungsgrundlagen bei Vertragsänderung

Gemeint ist eigentlich eine Rettung des heutigen Tarifs vor der Unisex-Welt, die insbesondere Rentenversicherungen für Männer verteuert. Der automatische Umstieg auf den Unisex-Tarif droht nämlich Männern auch im Bestand, falls sie Vertragsänderungen vornehmen, etwa Sonderzahlungen vornehmen, Nachversicherungsgarantien einlösen oder einfach generell einen höheren laufenden Beitrag vereinbaren. In solchen Fällen wird aus Gründen des Verbraucherschutzes generell der ganze Vertrag auf die neuesten Bedingungen umgestellt.

Der „Unisex-Retter" verhindert genau das: Es bleibt explizit bei den alten Rechnungsgrundlagen, wenn später Vertragsänderungen vorgenommen werden. Der Kunde bleibt somit bewusst in der alten, nach Geschlecht kalkulierten Vertragswelt.