Vorsicht bei Partneranwalt und SB

Mit einer Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Assekuranz für viele Rechtsstreitigkeiten die Anwalts- und Verfahrenskosten. Aber es gibt keinen Komplettschutz, selbst wenn der Tarif „Rundum Sorglos“ heißt. So zahlen Versicherer nicht für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in der Zeit vor Abschluss der Police haben. Die besten Angebote für die Kombination aus Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz sind DAS (Premium), HDI Direkt (Rundum Sorglos) und HDI-Gerling (Rundum Sorglos), berichtet Finanztest in seiner Januar-Ausgabe.

Die Familien-Pakete kosten zwischen 342 und 403 Euro pro Jahr; ein nichtehelicher Partner sollte im Versicherungsschein genannt sein. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekommen die Angebote oft etwas billiger. Es gibt es auch „gute“ Angebote, die nur geringfügig schlechter, aber über 100 Euro billiger sind (WGV Optimal). Wer nur Verkehrs- oder nur Mietrechtsschutz ordert, zahlt meist weniger als 100 Euro Jahresbeitrag.

Ein guter Tarif bietet vor allem mehr Umfang des Rechtsschutzes: Dann bekommen Kunden zum Beispiel schon die Kosten für den Anwalt bezahlt, wenn der beim Widerspruch gegen die Entscheidung einer Sozial- oder Finanzbehörde hilft. Die meisten Angebote, die Finanztest nur als befriedigend oder schlechter (DA Allgemeine) beurteilt hat, decken die Anwaltskosten in solchen Fällen erst ab, wenn die Sache vor Gericht geht. Gegenüber dem Test 2009 wurden mehr Tarife gefunden, in denen wenigstens zum Teil Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit rund um Kapitalanlagen versichert sind. Dies bieten fast nur gut bewertete Tarife.

Finanztest rät generell zum Selbstbehalt (SB) in Höhe von 150 Euro. Dies erspart im Schnitt rund 100 Euro Beitrag pro Jahr. Allerdings relativiert sich diese Ersparnis, wenn man sich gegen einen Bußgeldbescheid von rund 100 Euro verteidigen will, was bei Verkehrsdelikten häufiger vorkommt. Anwälte raten daher oft dazu, beim Verkehrsrechtsschutz keine SB zu vereinbaren. Immerhin: Auch wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, verlangen die Versicherer laut Finanztest ihn nicht in jedem Fall – etwa für die Erstberatung beim Anwalt.  

Neu ist die Entwicklung, dass einige Anbieter auch dann auf den SB verzichten, wenn der Kunde nicht zu einem Anwalt seiner Wahl, sondern zum Partneranwalt des Versicherers geht. So handhaben es Roland und Jurpartner in der Familien- und Erbrechtsberatung. Bei der HUK-Coburg sinkt der Selbstbehalt im Laufe der Jahre auf null. Braucht der Kunde dann doch Hilfe und akzeptiert den vom Versicherer empfohlenen Anwalt, wird er nicht auf einen höheren SB zurückgestuft. Vor dem Landgericht Bamberg ist die Rechtsanwaltskammer München am 8. November 2011 mit dem Versuch gescheitert, der HUK-Coburg diese eingeschränkte Anwaltswahl zu verbieten (Az.: 1 O 336/10). Wer bereits eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Anwalt hat, sollte die nicht aufgeben, empfiehlt Finanztest.

Neu ist, dass viele Versicherer die Kosten einer Mediation übernehmen, aber in höchst unterschiedlicher Weise. So gibt es teilweise keine freie Wahl des Mediators (Ausnahme bei „guten“ Tarifen: Auxilia und Alte Leipziger), teilweise wird die Zahl der abzurechnenden Stunden und des Stundensatzes begrenzt (bei Auxilia: maximal 8 Stunden a 180 Euro). Laut Finanztest berechnen Mediatoren bis zu 200 Euro Stundensatz, feste Gebührensätze gebe es nicht. Alle Rechtsschutzversicherer bis auf Advocard haben Kooperationsabkommen mit bestimmten Rechtsanwälten geschlossen, auf die die Kunden im Streitfall gelenkt werden.

Nahezu alle Anbieter (Ausnahme: Debeka; DA Deutsche Allgemeine) bieten inzwischen auch eine Anwaltshotline an. Zumeist wird der Rechtsrat am Telefon auch auf Gebiete ausgedehnt, die eigentlich vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind – außer bei Advocard, Concordia, LVM (Privat-Kombi), BGV Badische (pro SB), R + V und Allianz (Kompakt). Zudem wird dafür auf den SB verzichtet. Der Telefonrat ist ein nützliches Zusatzangebot, bietet aber nur Antworten auf leichte Fragen. Wichtig ist, dass der Kunde für die Erstberatung in einer Kanzlei weiterhin die freie Anwaltswahl behält.

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