Warnung vor Genossenschaften des grauen Kapitalmarkts

Genossenschaften sind wirtschaftliche Vereine und investieren das Mitgliedsvermögen in Immobilien und beispielsweise Projekte der Energieproduktion und –versorgung. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt hier vor einigen Anbietern.

Genossenschaften sind normalerweise bekannt durch die Genossenschaftsbanken. Jedoch unterliegen im Gegensatz zu diesen Banken die Genossenschaften des grauen Kapitalmarkts nicht der staatlichen Kontrolle der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Bei Genossenschaften können die Mitglieder ihre Beiträge verlieren, wenn die Genossenschaft Insolvenz anmeldet. Sogar Nachzahlungen seien möglich. So steht bspw. in der Satzung einer Wohnungsbaugenossenschaft, dass wenn das Vermögen der Genossenschaft zur Deckung der Schulden nicht ausreiche, die ausscheidenden Mitglieder verpflichtet sind, den Fehlbetrag höchstens eines Geschäftsanteils, der noch nicht eingezahlt ist, zu zahlen.

Es entstehe bei vielen Anbietern der Eindruck, dass es sich um Genossenschaftssparen und eine sichere Sparanlage handle, so Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, Gabriele Schmitz. Es kam dazu, dass bei einer anderen Genossenschaft nach einer Einzahlungsdauer von 6 Jahren und einem weiteren Jahr Wartezeit ein Bilanzverlust von einer halben Million vorgelegt wurde, sodass die Mitglieder ihre ansparten Gelder nicht zurückerhalten.

So sieht die Finanzexpertin, dass zwischen Werbung und Wirklichkeit bei vielen Genossenschaften eine große Lücke klafft. Die Genossenschaften seien nichts anderes als hochriskante Geldanlagen mit vollmundigen Versprechungen der Anbieter. Der Rat der Finanzexpertin: Das Geld solle nicht ohne genaue Prüfung des Kleingedruckten in Genossenschaften investiert werden. Verbraucher sollten sich vorab umfassend über die Rechte und Pflichten als Mitglied informieren.