Was sich 2012 für Makler ändert

Alles neu macht nicht nur der Mai. Wie jedes Jahr gibt es nach Silvester einige rechtliche Änderungen, die auch die Arbeit im Makler-Büro betreffen. Hier die wichtigsten Neuregelungen, zum Teil dem Postbank-Onlinedienst „Geldwert“ entlehnt.

Werbungskosten

Berufstätige können höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 80 Euro auf 1.000 Euro. Entlastung: je nach Steuersatz 12 bis 34 Euro im Jahr. Die Änderung gilt bereits rückwirkend für 2011. Da berufsbedingte Ausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten, häufig den Pauschbetrag überschreiten, lohnt in vielen Fällen der Einzelnachweis höherer Kosten. Das ist zum Beispiel ab einem täglichen Arbeitsweg von 16 Kilometern für eine Strecke der Fall.

Kinderbetreuungskosten

Sie können leichter steuerlich abgesetzt werden – stets als Sonderausgaben. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr, ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand. Folge: Alle Eltern können zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind bis 14 Jahre, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe absetzen – bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.

Rentenversicherungsbeitrag

Arbeitnehmer können einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. 2012 ist dies ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung von 48 Prozent. Bis 2025 steigt er auf 100 Prozent, maximal 20.000 Euro (Ehepaare: 40.000 Euro). 2012 sinkt der Beitragssatz von 19,9 auf 19,6 Prozent. Ein Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro Bruttoeinkommen zahlt 3,75 Euro im Monat weniger. Da parallel die Bemessungsgrenze steigt, zahlen Gutverdiener 2012 geringfügig mehr als 2011 (siehe früherer Artikel).

Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, muss für Verdienstanteile oberhalb dieser Grenze keinen Cent bezahlen. Unabhängig davon existiert eine Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. 2012 steigt sie von 4.125 Euro Monatsbruttoeinkommen auf 4.237,50 Euro. Wer in den letzten 12 Monaten Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze hatte, darf unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen in die PKV-Versicherung wechseln (siehe früherer Artikel).

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen fällt Grunderwerbsteuer an. Früher lag die Steuer bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent, seit kurzem dürfen die Bundesländer sie individuell gestalten. Mehrere Länder haben die Abgabe inzwischen auf 5,0 Prozent erhöht, am 5. November 2011 zog Baden-Württemberg nach. Ab 2012 steigt die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5,0 Prozent vom Kaufpreis.  

Anhebung des Rentenalters

Ab 2012 steigt das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Der Jahrgang 1947 erreicht mit 65 Jahren plus einen Monat das Rentenalter, ein Jahr später erreicht der Jahrgang 1948 mit 65 Jahren plus zwei Monaten die Regelaltersgrenze. Auch bei ab 2012 abgeschlossenen Riester-, Basis- und Betriebsrenten verschiebt sich der Rentenstart: Sie dürfen als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Das gleiche gilt für private Lebensversicherungen (siehe früherer Artikel).

Riester-Rente

Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen, sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt beim unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern der Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft ist. Wer versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet hatte und deshalb zu viel erhaltene Riester-Zulage zurückzahlen soll, kann den fehlenden Eigenbeitrag nachträglich bezahlen – bis spätestens zum Beginn der Auszahlungsphase.

Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Betriebsrente. Der Staat fördert dies durch Verzicht auf Steuern und SV-Beiträge. 2012 steigt der förderfähige Höchsteinsatz bundeseinheitlich um 48 Euro auf 2.688 Euro pro Jahr (siehe früherer Artikel).

Rechnungszins und Unisex

Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen wird der Rechnungszins für ab 2012 neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent verringert (siehe früherer Artikel). Spätestens ab 21. Dezember 2012 müssen Versicherer und Pensionskassen im Neugeschäft Unisex-Tarife anbieten (siehe früherer Artikel). Betroffen sind vor allem Risiko-Lebensversicherungen, Privatrenten und Kfz-Policen, aber auch Betriebsrenten-, BU- und PKV-Verträge (siehe früherer Artikel).