Leserbrief vom 15.03.2012

Zwangsbeglückung

Es ist erstaunlich, mit welcher Vehemenz einige wenige Interessierte diese gesetzliche Regelung weiter durchzudrücken versuchen. Dabei entspringt die Idee einem Gedanken, der nach wie vor nicht schlüssig ist. Man könne nur dann unabhängig beraten, wenn man keine Provision erhält. Das ist einfach falsch und wird auch durch Wiederholung nicht richtig. Man kann nur dann unabhängig beraten, wenn man Ahnung hat. Wenn man sich engagiert um den Markt kümmert, wenn man wach und aufmerksam nach neuen Möglichkeiten sucht. Und es ernst und ehrlich mit seinen Kunden meint.
Wozu soll ich noch den Markt recherchieren, wenn ich dafür nicht bezahlt werde? Wenn nur meine Zeit, aber nicht meine Ideen und Lösungen bezahlt werden? Dann bin ich auch nicht besser als die Verbraucherzentrale, die seit 20 Jahren Bundesschatzbriefe, Bausparverträge und Tagesgeldkonten empfiehlt. Dazu brauche keinen Honorarberater.

Norman Argubi

Zum Artikel: Zu geizig für Beratungshonorar

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