§ 16 VVG - Vorvertr. Anzeigepflichtverletzung

14.05.2004 16:13:53

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
folgender Fall zum Wochenausklang - was würden Sie tun?

Bei einer neuen Kundin wird ein Antrag auf RLV mit BUZ aufgenommen.
Die Antworten zu den Gesundheitsfragen führen zu einer Arztanfrage des
VU's.
Die Antwort des Arztes führt zu einer Ablehnung der BUZ und einem Angebot
für die RLV mit 100% RZ.
Die Kundin besorgt den Arztbericht und stellt ihn uns zur Verfügung.
Aus dem Arztbericht gehen diverse Vorerkrankungen über Jahre hinweg hervor,
die die Kundin im Antrag größtenteils nicht angegeben hat.
So weit - so schlecht.
Die Kundin hat allerdings bereits eine RLV mit BUZ (Leistungen zu gering)
seit ca. 3 Jahren.
Aus dem o.g. Arztbericht geht hervor, daß die Kundin Einiges an
Vorerkrankungen bereits vor Antragstellung des bestehenden Vertrages hatte.
Wir lassen uns eine Antragskopie zeigen und stellen fest, dass im damaligen
Antrag alle Gesundheitsfragen mit "Nein" beantwortet wurden, also eine
vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.

Was würden Sie tun?

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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