Ü-Schaden durch Netzbetreiber

18.10.2006 08:38:32

Hallo Liste,

in folgendem Schadenfall bräuchte ich mal rechtliche Hintergründe bzw. Ihr Fachwissen:

VN hat einen Überspannungsschaden erlitten, jedoch nicht durch Blitzeinschlag, sondern durch einen Kurzschluss im Netz der RWE.
Die RWE bestätigte dieses sogar folgend schriftlich:
" ... durch einen Kurzschluss im 10-Kv-Kabelnetz zu Spannungsausfall gekommen ist.."

Die Hausrat des VN reguliert hier natürlich nicht! JEdoch teilte auch ein RWE Mitarbeiter mit, dass auch die RWE hier nicht haftet.

Aber dieses kann doch nicht sein oder? Wenn jemand ein Produkt anbietet und dieses Schädn beim Verbraucher verursacht haftet der Anbieter doch?
So hab ich es zumindest gelernt. Oder betseht hier tatsächlich ein Ausschluß in den Verträgen oder AGBs des RWE??

Danke für Ihre Infos vorab!!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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