Übertragungsabkommen für Direktversicherungen und PK

11.03.2010 12:28:59

Hallo Liste,

wer hatte welche Erfahrungen sammeln dürfen/können wie sich ihre Gesellschaft im Rahmen des Übertragungsabkommen für Direktversicherung verhält:

A) generell

B) bei DV-Verträgen die sich noch in der Stornohaftungszeit befinden, wenn Sie übernehmen

C) bei DV-Verträgen die sich noch in der Stornohaftungszeit befinden, wenn Sie abgeben gegen über dem Vermittler.

Antworten gerne auch direkt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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