Übertragungsabkommen für Direktversicherungen und PK
11.03.2010 12:28:59
Hallo Liste,
wer hatte welche Erfahrungen sammeln dürfen/können wie sich ihre Gesellschaft im Rahmen des Übertragungsabkommen für Direktversicherung verhält:
A) generell
B) bei DV-Verträgen die sich noch in der Stornohaftungszeit befinden, wenn Sie übernehmen
C) bei DV-Verträgen die sich noch in der Stornohaftungszeit befinden, wenn Sie abgeben gegen über dem Vermittler.
Antworten gerne auch direkt.
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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