§ 12 III VVG, Urteil

10.08.2004 12:01:50

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

z. Th. gerichtliche Geltendmachung von Versicherungsansprüchen ein Urteil:

ÜBRIGENS: Ich stellen den Link ohne Gewähr zur Verfügung. Für den Text des Urteils oder etwaiger verlinkter Seiten bin ich SELBSTVERSTÄNDLICH NICHT verantwortlich - aber das dürfte wohl klar sein!!!

http://snipurl.com/8c7x

Grüße

[Name ausgeblendet]

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