§ 80 II VVG - Wagnsiswegfall

25.08.2010 17:02:48

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

ein Kunde hat vergessen, die Inhaltsversicherung zu kündigen. Er kündigte
die Betriebshaft mit Hinweis auf Unzufriedenheit nicht auf Aufgabe der
Filiale. Im Mai 2010 hat sich der Kunde an den VR gewendet, da immer noch
Beiträge abgebucht wurden. Somit Wagniswegfall in 2008, Kenntnis des VR Mai
2010. Der VR will die erhaltene Prämie von 2008 bis 2010 nicht zurückzahlen.

Leider kann er das, nach § 80 II VVG. Oder sehe ich das falsch? Danke für
Hinweise.

Mit kollegialen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...