Änderung des Beihilfesatzes

26.11.2012 16:23:11

Hallo Kollegen,
kann mir jemand in dieser verzwickten Angelegenheit helfen ?
Meine Kundin ( Polizistin) wird auf Anordnung aus gesundheit. Gründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Damit verliert sie die freie Heilfürsorge und bekommt Beihilfe mit 50 % für die neue Arbeit als Beamtin in der Verwaltung.
Sie hat vor Jahren eine Anwartschaft abgesichert mit 30 %.
Nun der mögliche Ablauf:
Sie aktiviert die Anwartschaft und bekommt den Tarif mit 30% Beihilfe.
Dann teilt sie dem Versicherungsunternehmen die Änderung des Beihilfesatzes mit.
Muss das Versicherungsunternehmen dann den Tarif über Kontrahierungszwang auf 50 % ändern ?
Wo kann ich das nachlesen ?
Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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