Überschussbeteiligung Rentenversicherung

22.12.2004 22:07:16

Hallo Liste,

durch die verlängerte Lebenserwartung - zuletzt Umstellung auf 94R, jetzt
durch die Sterbetafel 2004R - ergibt sich in früher abgeschlossenen
Rentenversicherungen ein Nachfinanzierungsbedarf. Der wird dadurch
sichergestellt, dass die Versicherer die Zinsüberschüsse in betroffenen
Rentenversicherungen kürzen (z. B. um ca. 1 - 2 Prozentpunkte) und den
gekürzten Betrag verwenden, um die garantierten Renten für die verlängerte
Lebenserwartung zahlen zu können - also zur Auffüllung des zusätzlich
erforderlichen Deckungskapitals im Rentenfall.

Bisher hatte ich bei versicherungsmathematischen Überprüfungen der
Überschussbeteiligung/Ablaufleistungen bzw. in der Rentenversicherung der
Kapitalabfindungen oder Todesfalleistungen immer Fälle, in denen der
Versicherer diese Kürzungsbeträge der Überschüsse auf einem separaten
"Sonderkonto" für jeden Versicherten verwaltet hat. Wenn dieser dann die
Rente wählte, dann wurde dieses Konto zur Finanzierung der garantierten
Rente verwendet und die Überschussrente (die damit natürlich auch reduziert
war) wurde aus dem verbliebenen (gekürzten) Überschuss finanziert. Wenn der
Kunde aber statt dessen die Kapitalabfindung wählte, dann wurde ihm die
garantierte Kapitalabfindung zzgl. dem gekürzten Überschuss und zzgl. dem ja
dann nicht mehr für die Rentenzahlung benötigten Sonderkonto (also dem
Kürzungsbetrag der Überschüsse) ausgezahlt. D. h., er erhielt letztlich den
vollen ungekürzten Überschuss zzgl. der ohnehin garantierten
Kapitalabfindung. So z. B. bei Swiss Life.

Man nennt dies individuelle Nachfinanzierung. Der Kunde, der die
Kapitalabfindung wählt, wird also so behandelt, als ob es die Einführung
einer neuen Sterbetafel und die Senkung der Zinsüberschüsse zum Zweck der
Nachfinanzierung der verlängerten Lebenserwartung gar nicht gegeben hätte.

Jetzt habe ich erstmals bei der Bayern Versicherung (Bay.
Versicherungskammer) den Fall, dass es dieses Sonderkonto nicht individuell
gibt, sondern die Kürzungsbeträge der Überschüsse "kollektiv" verwaltet werd
en. Sie werden dabei nur für die Finanzierung der Garantierente in dem Fall
verwendet, dass der Kunde die Rentenzahlung wählt, und finanzieren dann das
fehlende Deckungskapital für die garantierte Rente entsprechend der
verlängerten Lebenserwartung. . Im Falle der Kapitalabfindung hat er dagegen
keinen Anspruch auf dieses "kollektive Sonderkonto". D. h., er erhält neben
der garantierten Kapitalabfindung nur die gekürzten Überschüsse. Dies nennt
man kollektive Nachfinanzierung.

Ist es bekannt, welche Versicherer jeweils bisher - und vermutlich auch bei
der Umstellung auf die neueste Sterbetafel 2004 R - das eine oder andere
Verfahren benutzen?

Oft wird ja die Rentenversicherung wegen der Kapitalabfindung abgeschlossen,
nicht wegen der Rentenzahlung, oder der Kunde möchte zumindest die Option
auf die Kapitalabfindung haben. Die kollektive Nachfinanzierung ist aber nur
für den Kunden gut, der weiss, dass er auf jeden Fall die Rentenzahlung
wählt, nicht die Kapitalabfindung. Letztere sind gegenüber dem individuellen
Nachfinanzierungsverfahren benachteiligt.

Aber auch diejenigen Kunden, für die die Kapitalabfindung ohnehin nicht in
Fage kommt, können einen Nachteil haben, nämlich im Todesfall vor
Rentenbezug. Wenn hier die Rückerstattung der Beiträge zzgl. der Überschüsse
vereinbart ist, dann gibt es nach dem kollektiven Nachfinanzierungverfahren
eben auch weniger Überschüsse im Todesfall als nach dem individuellen
Nachfinanzierungsverfahren.

Dies sollte man als Makler bedenken: wenn die Beitragsrückgewähr zuzüglich
Überschüsse im Todesfall vor Rentenbeginn zugesagt ist, dann sind dies immer
nur die deklarierten und ggf. je nach Versicherer noch gegenüber der
mittleren Überschussdeklaration gekürzten Überschüsse. Und den Teil der
rechnungsmäßigen Verzinsung auf die eingezahlten Beiträge - und damit ca.
die Hälfte oder mehr der Gesamtverzinsung, erhält der Kunde im Todesfall
keinesfalls zurück.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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