2 Fragen zur bAV

08.01.2007 14:41:23

Hallo werte Kollegen,

nun sind wir nach den Feiertagen mehr oder weniger vollzählig. Ich erlaube mir mein Anliegen nochmal
zu posten...

Martin [Name ausgeblendet]

"
Hallo werte Kollegen,

Zurerst einmal meine Rechfertigung:
da der "Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)" bAV nur sehr
rudimentär behandelt wird und die Weiterbildung zum Fachkaufmann bAV (IHK)
erst im März für mich losgeht erlaube ich mir die folgenden Fragen
loszuwerden:

Situation: Kundin (bei edding AG seit fast 4 Jahren beschäftigt) hat die
Wahl zwischen einem Gruppendirektversicherungsvertrag bei der Allianz und
einer Pensionszusage, rückgedeckt über Skandia Wertpapierdepot UBS, beide
Varianten laufen übe Entgeltumwandlung. In der Versorgungsordnung heisst es,
"mindert sich durch den Gehaltsverzicht der Firmenanteil an den
Krankenversicherungsbeiträgen, leistet die Firma einen Zuschuss zum
Versorgungsaufwand i.H.v. 15 % des Gehaltsverzichtsbetrages".

Auf dem Angebotsblatt zur Allianz heisst es: "nach 3 Jahren 1 % des
Bruttogehaltes". "Beitragsorientierte Leistungszusage"

Frage: 1. Gibt es Tatbestände, wo der Arbeitnehmer seine per
Entgeltumwandlung gespeiste DV bei Austritt aus der Firma _nicht_ mitnehmen
kann? D.H. ist der Arbeitgeber immer verpflichtet die DV zur Mitnahme
freizugeben, damit der AN diese privat fortführen kann?

Frage 2. Es ist richtig, dass über die Pensionszusage angespartes
Altersvorsorgekapital (auch bei Entgeltumwandlung) bei Austritt des AN nicht
mitgenommen werden kann, sondern bei der Firma verbleibt und erst im
Versorgungsfall zur Auszahlung kommt? Hier auch keine Ausnahmetatbestände?

Frage 3: Kundin will vorerst 100 Euro per Monat in die bAV investieren. Mein
Tip ist vorerst die DV auszuschöpfen und dann bei Bedarf, wenn die Kundin
immer noch Geld übrig hat, Gelder über die Grenzen von § 3.63 EStG in die PZ
einzuzahlen. Kann man diese Vorgehensweise in der pauschalen Form so
empfehlen?

Gruss,

[Name ausgeblendet]

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