34 c/ d GewO - Umschreibung auf GmbH

23.01.2008 13:00:32

Hallo Kollegen,

in Kürze werde ich mit einem Partner eine GmbH gründen. Wir beide besitzen
die Erlaubnis gemäß § 34 c/d GewO. Wir beide werden als
Gesellschafter-Geschäftsführer agieren.

Das Wirtschaftsamt teilt mir mit, dass die GmbH einen eigenen 34c/d Schein
braucht. Da wir aber bereits jeweils einen eigenen haben, besteht die
Möglichkeit diese auf die GmbH umzuwandeln. Das Amt teilt ferner mit, dass
wir beide verpflichtet sind, die Scheine umzuwandeln. Es reicht nicht aus,
wenn nur einer seine Erlaubnis auf die GmbH umschreibt. Ist das korrekt?
Oder ist die Sachbearbeiterin im Wirtschaftsamt nicht informiert?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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