Ablehnung Kasko wegen Vorschäden

06.02.2004 16:37:39

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich kann nicht abschließend auf Ihre Frage antworten, da Informationen
fehlen (u. a. wie die Fragestellung in der Schadenanzeige aussieht, z. B.
ist nach unreparierten und reparierten Vorschäden unterschieden), allerdings
will ich Ihnen ein paar Urteile aufführen, die sich - wie Sie forderten -
mit ähnlichen Schadenfällen beschäftigten:

OLG Koblenz, Urt. v. 15.1.1999 - 10 U 1574/97 -
OLG [Name ausgeblendet], Urt. v. 19.3.2003 - 20 U 218/02 -
OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2002 - 4 U 62/02 -
OLG [Name ausgeblendet], Urt. v. 29.1.2003 - 20 U 155/02 -

Die vorgenannten Urteile zielen stark auf die Frage der Vorschäden ab, das
folgende auch auf die Kenntnis des Vorversicherers von Vorschäden:

KG Berlin, Urt. v. 15.10.2003 - 6 U 130/01 -

Sehr ähnlich - zum Part I - ist wiederum folgendes Urteil und ich zitiere
aus dem Leitsatz:

"1. Die Fragen im Formular der Schadenanzeige eines Kfz-Diebstahls

- War das Fahrzeug an Unfällen beteiligt?
Wenn ja, Anzahl und Umfang der Beschädigungen?
[..]

sind eindeutig im Sinne, dass es nicht (nur) um Fahrzeugschäden geht, die im
Zeitpunkt des Diebstahls repariert waren."

LG Berlin, Urt. v. 29.11.2001 - 7 O 443/01 -

Es gibt fürchterlich viele unehrliche Menschen... :-)

MfG

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...