Abrechnung KV Leistung

11.10.2011 16:48:30

Liebe Listenteilnehmer,

mein Mandant ist bei der AXA Krankenversicherung im Tarif ECO 2600 und hat, nachdem er eine Brillenrechnung eingereicht hat, folgenden teilweisen Ablehnungsbescheid erhalten:

„Bei der vorliegenden Rechnung gehen wir davon aus, dass es sich um eine Computer- bzw. Arbeitsplatzbrille handelt.

Diese Brillen werden in aller Regel deswegen benötigt, da an den meisten Arbeitsplätzen die Einrichtung nicht variabel ist, sondern Normvorgaben entspricht. Kann das Auge bei dem genormten Abstand zwischen Sitzposition und Bildschirm nicht optimal sehen und vorhandene Sehhilfen können nicht ausgleichen, wird eine speziell auf diese Situation ausgerichtete Brille gefertigt. Diese Brille ist dann im Umkehrschluss nicht zum Ausgleich sonstiger Sehschwächen (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit usw.) geeignet und wird aus diesem Grund in aller Regel vom entsprechenden Arbeitgeber ersetzt oder bezuschusst.

Die Kosten müssen daher in erster Linie dort geltend gemacht werden.

Bei der privaten Nutzung eines Computers kann der Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass eine Sehschwäche mit ohnehin benötigten bzw. vorhandenen Sehhilfen ausgeglichen werden kann (entsprechende Anpassung des Abstandes zum Bildschirm). Wird dafür der Komfort einer eigens gefertigten Computerbrille gewünscht, sind diese Kosten der privaten Lebenshaltung zuzurechnen und können nicht durch die Krankenversicherung ersetzt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“

Eine solche Differenzierung für Leistungen eines Krankenversicherers habe ich bisher noch nicht gesehen. Ich möchte in jedem Fall für meinen Mandanten ein gutes Wort beim Versicherer einlegen, weil ich nicht glaube, dass es ein unverhältnismäßiger Komfort ist, wenn man sich seinen Computer so aufbaut, wie man am bequemsten damit zurecht kommt. Außerdem hält sich die AXA in Spekulation auf. Ich wollte Sie fragen, ob Sie bereits mit einer ähnlichen Argumentationskette seitens eines Krankenversicherers konfrontiert waren und wie Sie reagiert haben bzw. diese Argumentation einschätzen.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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